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Was ist der Kinderfreibetrag?
Anstelle des Kindergeldes können Sie auch den Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Der Steuerfreibetrag beträgt 152 Euro pro Monat und Elternteil, bei zusammenveranlagten Ehegatten also 304 Euro. Dieser Freibetrag kann unter Umständen auch auf ein Stiefelternteil oder die Großeltern übertragen werden, wenn das Kind in deren Haushalt lebt. Im Regelfall ist der Steuerfreibetrag allerdings nur für die Eltern interessant, die ein sehr hohes Einkommen beziehen. Denn nur dann ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag im Allgemeinen höher als das Kindergeld. In der Regel prüft das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung, welche Variante (Kindergeld oder Kinderfreibetrag) im Einzelfall die günstigere ist. |
