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Gehalt Beamt(er/in) - Sozialversicherung (höh. Dienst)

Der Beamte bzw. die Beamtin mit Fachbereich Sozialversicherung im höheren Dienst kümmert sich um verwaltende Tätigkeiten bei Sozialversicherungsträgern, für die eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist. Die Arbeitsplätze variieren je nach gewählter Laufbahn - kann der angehende Beamte bzw. die angehende Beamtin im Bereich Sozialversicherung (höherer Dienst) doch zwischen den Laufbahnen nichttechnischer Verwaltungsdienst, versicherungsmathematisch-statischer Dienst, technischer Aufsichtsdienst oder ärztlicher, psychologischer und pharmazeutischer Dienst wählen. So können Sozialversicherungsbeamte und -beamtinnen im höheren Dienst die Geschäftsführung bei Sozialversicherungsträgern innehaben oder dort auch führende Aufgaben in der Vermögensabteilung oder im Personalwesen ausführen. Arbeiten die Beamten und Beamtinnen für das Bundesversicherungsamt oder einzelne Landesaufsichtsämter im Bezug auf die Sozialversicherung, so obliegt es ihnen häufig auch, die einzelnen Sozialversicherungsträger zu überprüfen. Daneben gibt es noch viele weitere Aufgaben. Wer diesen Beruf ausüben möchte, muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ein einschlägiges Hochschulstudium absolviert haben und darf nicht vorbestraft oder entmündigt sein. Auch ein Auswahlverfahren muss erfolgreich absolviert worden sein.  
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