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Gehalt Beamt(er/in) - Sozialverwaltung (mittl.Dienst)

Der Beamte und die Beamtin in der Sozialverwaltung (mittlerer Dienst) sind für die Bearbeitung von Angelegenheiten zuständig, welche die Sozialversicherung und -versorgung der Menschen betreffen. Dabei arbeiten Beamten und Beamtinnen in der Sozialverwaltung, in den Versorgungsämtern und bei Versicherungsträgern. Zu den Hauptaufgaben gehört die Bearbeitung von Anträgen, die Leistungen seitens des Staates erfordern und Verwaltungsangelegenheiten des so genannten mittleren Schwierigkeitsgrades. Genauigkeit und sehr gute Kenntnisse in der Sozialgesetzgebung gehören genauso zu den Aufgaben wie der persönliche Umgang mit dem jeweiligen Antragssteller. Wer eine Ausbildung zum Beamten bzw. zur Beamtin in der Sozialverwaltung (mittlerer Dienst) absolvieren möchte, sollte entweder einen sehr guten Hauptschulabschluss, einen Realschulabschluss oder einen so genannte "förderliche abgeschlossene Berufsausbildung" mitbringen. Da es sich um ein Beamtenverhältnis handelt, muss der Bewerber die deutsche Staatsbürgerschaft (Art. 116 Grundgesetz) bzw. die eines EU- Mitgliedstaates besitzen, sich zum Grundgesetz bekennen und nicht vorbestraft sein. Außerdem gibt es eine Altersgrenze, bis wann man zum Beamten berufen werden kann.  
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