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Gehalt Beamt(er/in) - Zolldienst (geh. Dienst)

Beamte und Beamtinnen des gehobenen Zolldienstes betätigen sich als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen und sind dafür zuständig, in Grenzgebieten Abgaben und Zolle für verschiedene Waren zu erheben und zu verwalten. Sie kümmern sich auch um die Verbrauchssteuern, die vom Bund auf bestimmte Waren erhoben werden, wie zum Beispiel auf Alkohol, Tabakwaren, Strom oder Mineralöl. Dabei wenden sie verbraucher- und zollrechtliche Regelungen an und setzen Bestimmungen der EU um. Sie sind im Zolldienst beschäftigt, wie zum Beispiel in Zoll- oder Zollkriminalämtern. Sie können aber auch bei Bundeskassen oder in zolltechnischen Lehr- und Prüfungsanstalten eine Anstellung finden. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Beamten bzw. zur Beamtin des gehobenen Zolldienstes, die in der Zollverwaltung und an der staatlichen Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung im Bereich der Finanzen angeboten wird. Diese Ausbildung wird vom Bund durchgeführt und dauert 3 Jahre. Man braucht für diese Tätigkeit Kenntnisse über verschiedene gesetzliche Regelungen und eine sorgfältige Arbeitsweise.  
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