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Gehalt Betreuer/in

Für den Beruf Betreuer gibt es keine einschlägige Ausbildung. Dem Grunde nach kann jeder Bürger Betreuer werden. Man bewirbt sich für diese Tätigkeit bei den Betreuungsstellen der Kommunen, und wer den Anforderungen entspricht, wird von dort dem Vormundschaftsgericht zur so genannten Bestallung vorgeschlagen. Für jede einzelne Betreuung muss eine separate Bestallung durch das Gericht erfolgen.Man kann die Tätigkeit als Betreuer neben- und hauptberuflich ausüben. Wer mehr als elf hilfsbedürftige Personen betreut, ist hauptberuflich tätig. Der Unterschied liegt in der Bezahlung. Als nebenberuflicher Betreuer erhält man eine pauschale Aufwandsentschädigung, während man als hauptberuflicher Betreuer mit einem stundenlohnorientierten Honorar entlohnt wird.Die Tätigkeit eines Betreuers konzentriert sich auf das Wahrnehmen aller Rechtsgeschäfte für Personen, welche selbst nicht in der Lage dazu sind. Es wird unterschieden in der Gesundheits-, Vermögens- und Aufenthaltsbestimmung, wobei es vorkommen kann, dass eine Betreuung nur für einen der drei Teilbereiche ausgesprochen wird. Die Betreuung in Gesundheitsfragen wird oft bei Personen ausgesprochen, welche durch eine [...weiterlesen]


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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Erkrankung nicht selbst in der Lage sind, die erforderlichen Einverständniserklärungen für Behandlungen oder Operationen zu erteilen. Die Vermögensbetreuung wird dann übertragen, wenn der Betroffene seine Geldangelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann und eine Aufenthaltsbestimmungsbetreuung ist dann vonnöten, wenn beispielsweise die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung nicht selbst geregelt werden kann. Ob der Betroffene wirklich nicht in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, wird vom Richter festgestellt, der sich dabei zum einen auf ärztliche Gutachten stützt, zum anderen auf eigene Wahrnehmungen. Ein Betreuer ist verpflichtet, die Angelegenheiten des Betreuten zu dessen Wohl wahrzunehmen und zu regeln. Er braucht ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft. Teilweise sind schwerwiegende Entscheidungen zu treffen, welche für den Betreuten einschneidende Folgen haben können. Eine gewisse Entscheidungsfreudigkeit ist daher unumgänglich. Juristische Kenntnisse sind nicht unbedingt notwendig, aber hilfreich, soweit sie vorhanden sind. Eine gewisse Geschicklichkeit in der Abwicklung von Behördenangelegenheiten ist ebenfalls vorteilhaft. [nach oben]
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Anbieter: Salzgitter Flachstahl GmbH
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Anbieter: Helaba Landesbank Hessen
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