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Gehalt Facharzt/Fachärztin (Uni) - Nervenheilkunde

Die Berufsbezeichnung Facharzt bzw. eine Fachärztin (Uni) - Nervenheilkunde ist eine ältere Bezeichnung für den Beruf des Facharztes bzw. Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie. Am Aufgabenbereich hat sich jedoch nichts geändert. Der Aufgabenbereich des Facharztes bzw. der Fachärztin (Uni) - Nervenheilkunde umfasst die Diagnostik, die Prävention und die nichtoperative Therapie und Rehabilitation von Erkrankungen, die mit dem zentralen bzw. dem peripheren und dem vegetativen Nervensystems zu tun haben. Behandelt werden von den Angehörigen dieses Berufs auch psychischen Erkrankungen bzw. Störungen. Die Angehörigen dieses Berufs haben eine 3 Jahre dauernde Weiterbildung zum Psychiater und zum Neurologen durchlaufen. Bis zum Juli 2011 existiert bezüglich der Weiterbildung in Bayern noch eine Übergangsregelung, wonach nur eine der beiden Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich ist, um Facharzt für Neurologie zu werden. Ab August 2011 ist auch in Bayern dieser Titel nur noch durch den Abschluss beider Weiterbildungsmaßnahmen erreichbar.  
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