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In vielen Fällen bietet es sich an, die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder steuerlich geltend zu machen. Erklärt sich der Arbeitgeber dazu bereit, Betreuungszuschüsse zu zahlen, so können Sie als Arbeitnehmer mehr davon profitieren, als beispielsweise von einer Gehaltserhöhung.
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