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Taxifahrer/in in

Taxifahrer/-innen sind in der Personenbeförderung tätig. Sie bringen Personen und deren Gepäck an ein gewünschtes Fahrziel. Dabei unterliegen sie der gesetzlichen Beförderungspflicht innerhalb des behördlich zugewiesenen Pflichtfahrgebietes. Sie nehmen innerhalb dieser vorgegebenen Bereiche Beförderungsaufträge an und bringen die Fahrgäste an den angegebenen Zielort. Die Beförderungsaufträge erhält der Taxifahrer/die Taxifahrerin über die Taxizentrale per Funk. Fahrgäste können auch direkt in ein freies Taxi einsteigen und den Beförderungsauftrag persönlich geben. Die Taxifahrer/-innen, welche aktuell keinen Fahrauftrag haben, sammeln sich an bestimmten festgelegten Taxiständen und warten dort auf neue Aufträge, entweder per Funk oder direkt durch einsteigende Fahrgäste. Der Taxifahrer/die Taxifahrerin ist für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, vor Dienstbeginn überprüft er/sie deshalb die Betriebs- und sicherheitsrelevanten Funktionen. Die Sauberkeit des Fahrgastraumes wird ebenfalls von ihm/ihr überprüft und im Bedarfsfalle hergestellt. Taxifahrer/-innen üben ihre Tätigkeit häufig auf selbstständiger Basis aus. Sie finden aber auch als Angestellte eines Taxiunternehmers eine Arbeit. Das Arbeitsverhältnis kann in [...weiterlesen]  
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Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
 

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung

[...]Vollzeit oder Teilzeit gestaltet sein und eignet sich auch für die Beschäftigung von Studenten oder anderen Minijobbern. Der/die angestellte Taxifahrer/-in führt über die durchgeführten Fahrten Buch in Form von Arbeitsnachweisen, welche als Abrechnungsunterlage mit dem Unternehmer dienen. Neben der Beförderung von Personen, führen Taxifahrer/-innen auch Aufträge im Kurierdienst aus. Darüber hinaus bieten Unternehmen im Taxigewerbe auch einen Mietwagenservice mit Fahrer an. In diesem Zusammenhang üben Taxifahrer/-innen Tätigkeiten aus, die einen langfristigen Charakter und eine intensive Kundenbindung haben. Eine spezielle Ausbildung ist für den Beruf nicht vorgesehen, allerdings ist das Vorhandensein der Fahrerlaubnis zwingend erforderlich sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und das erfolgreiche Ablegen der Ortskenntnisprüfung. Als persönliche Voraussetzungen sind Fremdsprachenkenntnisse hilfreich, ein starker Servicegedanke sowie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit. Die Fahrgäste suchen häufig bei den Fahrern/Fahrerinnen ortsbezogene Informationen oder Tipps für Freizeitgestaltung, daher sollten die entsprechenden Kenntnisse vorhanden sein. Die Bereitschaft zur Schichtarbeit ist ebenfalls eine zwingende persönliche Voraussetzung. [nach oben]  

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Die bayrische Universitätsstadt ist der Hauptort von Schwaben und ein kulturelles und wirtschaftliches Zentrum. Die Stadt beherbergt daher mehrere Verwaltungseinrichtungen, aber auch viele Bildungseinrichtungen. Die Stadt ist geprägt von einer bunten Medienlandschaft und einem reichen Kulturangebot, welches sich durch zahlreiche kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zeigt. Von der wechselvollen Stadtgeschichte zeugen heute noch zahlreiche Sehenswürdigkeiten, die viele Touristen anlocken. Die Wirtschaft ist vor allem von der Fahrzeug- und Maschinenindustrie, aber auch vom IT-Sektor und der Luft- und Raumfahrtindustrie geprägt. Augsburg besitzt ein großes Messegelände, wo zahlreiche Ausstellungen und andere Veranstaltungen stattfinden. Die Stadt Augsburg ist an das Autobahn- und Schnellbahnnetz angeschlossen.
 
 
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