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Zahnmedizinische(r) Prophylaxehelfer/in in

Zahnmedizinische Prophylaxehelfer und zahnmedizinische Prophylaxehelferinnen führen unter Anleitung der Zahnärzte und Zahnärztinnen Prophylaxe Behandlungen durch. Sämtliche Behandlungen und Beratungen, die Zahnerkrankungen oder Erkrankungen des Zahnfleisches prophylaktisch verhindern können, fallen in den Aufgabenbereich. Hier gehört unter anderem auch die professionelle Zahnreinigung zu den Aufgaben, die der/die zahnmedizinische Prophylaxehelfer/in in den Zahnarztpraxen selbständig ausführen kann. Die Beratung der Patienten sowie die Aufklärung über die richtige Zahnpflege und Mundhygiene gehört ebenfalls in das Tätigkeitsfeld, wobei die zahnmedizinischen Prophylaxehelfer/innen Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene effektiv über die Präventionsmaßnahmen informieren. Beratungen und Informationsbesuche an Schulen und in Kindergärten, bei denen das richtige
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Zähneputzen demonstriert wird und die Gefahr durch Karies und Parodontose verständlich erklärt wird, werden von zahnmedizinischen Prophylaxehelfer/innen durchgeführt. Ebenso sind zahnmedizinische Prophylaxehelfer/innen in der Lage, Beratungsgespräche bei den Gesundheitsämtern zu führen. Die Arbeitgeber der zahnmedizinischen Prophylaxehelfer/innen können Zahnarztpraxen, Zahnkliniken und auch spezielle Zentren für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sein. Des Weiteren können zahnmedizinische Prophylaxehelfer/innen auch selbständig für Gesundheitsämter als freie Berater/innen tätig werden. Die Ausbildung zum/r zahnmedizinischen Prophylaxehelfer/in ist eine Weiterbildung über einem Zeitraum von 3 Monaten, die nach einer abgeschlossenen zahnmedizinischen Ausbildung im Anschluss absolviert werden kann. Diese Weiterbildung wird von Zahnärztekammern geregelt.
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