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Detektiv/in in

Der/die Detektiv/in ist für die Beschaffung geschäftlicher oder privater Informationen verantwortlich. Dieses Material wird meist als Beweismaterial für Zivil- und Strafprozesse benötigt. Die Recherche und Überprüfung von Sachverhalten sowie die Observation und Befragung von Personen gehört auch zu den Aufgaben des/der Detektivs/in. Der/die Detektiv/in arbeitet in Detekteien und Ermittlungsbüros, aber auch Sicherheitsdienste, Wach- und Schließgesellschaften und Objektschutzdienste bieten Arbeitsplätze für Detektive/innen. Weitere berufliche Einsatzmöglichkeiten findet der/die Detektiv/in als Kaufhaus- oder Supermarktdetektiv/in. Auch Versicherungsunternehmen benötigen immer wieder die Dienste eines/einer Detektiv/in. Die Ausbildung zum/zur Detektiv/in wird in einem Lehrgang erlernt. Dieser wird von der zentralen Stelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD), von der Industrie- und Handelskammer (IHK), sowie von privaten Bildungsträgern durchgeführt. Die Einsatzmöglichkeiten von Detektiven/innen sind breit gefächert. Es kann von der Untersuchung [...weiterlesen]  
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Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
 

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung

[...]bei Versicherungsbetrug oder Computerkriminalität bis hin zu Recherchen von Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten reichen. Die Recherchearbeit des/der Detektiv/in findet zum Beispiel am Telefon oder im Internet statt. Hier sucht der/die Detektiv/in nach allen verfügbaren Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt. Der/die Detektiv/in führt aber auch Überwachungen und Befragungen durch. Der/die Detektiv/in arbeitet meist im Verborgenen und benötigt viel Zeit für Schreibarbeiten, Internet- und Telefonrecherche. Sie sichten Bild- und Schriftmaterial, werten es aus und holen Auskünfte von Archiven und anderen Detekteien ein. Detektive/innen sind im wirtschaftlichen und im privaten Bereich tätig. Ein wichtiges Einsatzgebiet ist es, im Auftrag von Firmenkunden zu ermitteln, wenn ein Verdacht auf Produktpiraterie, Patentverletzungen oder auf Sabotage besteht. Ein/eine Detektiv/in kann auch selbständig tätig sein. Dann ist eine Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Ordnungsamt und ein Strafregisterauszug durch die zuständige Behörde notwendig. [nach oben]  

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