Gehaltsvergleich

Fahrlehrer/in in Augsburg, Bayern

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen kümmern sich um die Erteilung von theoretischem und praktischem Fahrunterricht. Im Rahmen dessen vermitteln sie den Fahrschülern undFahrschülerinnen alle relevanten Kenntnisse, die es diesen ermöglichen sollen, die Führerscheinprüfung in der jeweils gewünschten Klasse zu bestehen. Fahrlehrer undFahrlehrerinnen arbeiten in den meisten Fällen für Fahrschulen oder leiten selbst eine solche Einrichtung. Jedoch sind viele in diesem Beruf arbeitende auch für dieBundeswehr und die Polizei tätig. Auch dort kümmern sie sich um die Ausbildung von Fahrschülern und Fahrschülerinnen. Eine weitere Arbeitsmöglichkeit bieten Post- undKurierdienste. Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen führen häufig auch Weiterbildungskurse für Energie sparendes Fahren oder auch Fahrsicherheitstrainings durch. Wer sich fürdiesen Beruf interessiert, muss eine Weiterbildung an einer Fahrlehrer-Fachschule oder einer anderen Bildungseinrichtung absolvieren. Diese umfasst einen Zeitraum von einembis hin zu elf Monaten. Da es sich um eine Weiterbildung handelt, muss eine gewisse Vorbildung nachgewiesen werden können. So muss der angehende Fahrlehrer oder dieangehende Fahrlehrerin mindestens einen Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen können.Außerdem muss der Anwärter oder die Anwärterin über verschiedene Führerscheinklassen und mehrjährige Fahrpraxis auf den einzelnen Kraftfahrzeugen verfügen. Hier ist dieFührerscheinklasse B unerlässlich, jedoch werden im Normalfall auch die Führerscheinklassen A, BE und CE verlangt. Will der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin für eine andereFührerscheinklasse die Fahrlehrererlaubnis erwerben, muss er/sie natürlich [...weiterlesen]
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Seit dem 26.09.2008 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 8 Gehaltsdaten für den Beruf Fahrlehrer/in in Augsburg, Bayern gemeldet.
  min. € max. € Ø €
Brutto 984,75 2.640,00 1.621,83
Netto 653,00 1.742,79 1.098,59
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km
für den Beruf gezahlt:

Ort ca. Entfernung min. € max. € Ø € (brutto) Einträge
Fürstenfeldbruck 34,0 km 1.691,37 4.359,00 2.928,37 102
München 57,2 km 1.250,00 3.671,00 2.828,44 47
Göppingen 97,1 km 1.400,00 3.250,00 2.429,41 36
Ismaning 61,1 km 2.227,36 2.984,29 2.633,17 25
Neu-Ulm 64,2 km 2.400,00 2.925,71 2.548,78 11
Treuchtlingen 65,0 km 2.999,00 3.499,00 3.166,22 11
Berching 91,8 km 2.240,00 2.509,09 2.315,90 9
Landshut, Isar 95,3 km 2.133,33 2.864,00 2.512,11 9
Freising, Oberbayern 63,0 km 1.650,00 3.375,92 2.287,89 8
Pöcking, Kreis Starnberg 54,2 km 2.166,67 3.791,67 2.748,96 8
Fortsetzung der Beschreibung
[...]auch hierfür die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Daneben ist eine Neigung zupädagogisch-anleitender, bewertender und kritisierender Tätigkeit für die Ausübung dieses Berufes förderlich. Der angehende Fahrlehrer oder respektive die angehendeFahrlehrerin sollte auch gerne mit Menschen umgehen. Nach erfolgreichem Bestehen der Weiterbildungsprüfung warten auf die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen verschiedeneTätigkeiten. Diese können generell in die drei Bereiche Durchführung theoretischer Ausbildung, Erteilung praktischen Fahrunterrichts und Erledigung von Verwaltungs- undOrganisationsaufgaben unterteilt werden. Innerhalb der theoretischen Ausbildung kümmert sich der Fahrlehrer oder respektive die Fahrlehrerin beispielsweise um diesachgerechte Vermittlung und methodisch-didaktische Aufbereitung des Unterrichtsstoffes nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung oder auch um die Besprechung undKorrektur von Testfragebögen. Auch die Aufklärung über die Gefahren des Straßenverkehrs gehört zum Aufgabengebiet des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin. Im Rahmen despraktischen Fahrunterrichts ist es seine/ihre Aufgabe mit den Schülern z. B. das Üben mechanischer Fahrzeugbedienung auf verkehrsarmen Straßen zu üben, das Üben derAnpassung der Fahrweise an die Verkehrsströmung oder auch die Durchführung von Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen.Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin führt mit dem Fahrschüler oder der Fahrschülerin auch Nachtfahrten mit Beleuchtung durch. Die Verwaltungs- und Organisationsaufgabendes/der Angehörigen dieses Berufszweiges umfassen beispielsweise die Aufzeichnung der Anzahl der geleisteten Fahrstunden oder auch das Betanken der Schulfahrzeuge. [nach oben]
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