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400-Euro-Job
Der 400-Euro-
Andererseits haben Sie als
Job
ist sozialversicherungsfrei. Es müssen keine regulären Beiträge für dieKrankenversicherung
,Rentenversicherung
undArbeitslosenversicherung
gezahlt werden. AlsArbeitnehmer
können Sie das Entgelt bis 400 Euro, in voller Höhe erhalten. Da es keineAbzüge
beim 400-Euro-Job
gibt, bekommen Sie "brutto für "netto" ausgezahlt. Allerdings haben Sie aus diesem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis auch keine Versicherungsansprüche. AlsArbeitnehmer
können Sie alternativ auf die Freiheit von der Rentenversicherungspflicht verzichten. Das bedeutet beim 400-Euro-Job
, dass Sie Leistungsansprüche aus derRentenversicherung
erwerben. Der monatliche zusätzliche Rentenanspruch liegt hier bei 4,28 Euro. Weiterhin erwerben Sie Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und auf Erwerbsminderungsrente.Andererseits haben Sie als
Arbeitnehmer
auchAbzüge
. Das bedeutet, Sie bekommen weniger als das vertraglich vereinbarte Bruttoentgelt. BeimMinijob
haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber kann ein Unternehmer sein, oder im Rahmen eines Haushaltsbeschäftigungsverhältnisses, ebenso ein privater Arbeitgeber. In jedem Fall haben Sie die Einstellung eines geringfügig Beschäftigten, derMinijob
-Zentrale der Bundesknappschaft, auf amtlich vorgegebenen Formular, zu melden. Seit dem 01.01.2006 ist die Anmeldung elektronisch vorzunehmen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber beim 400-Euro-Job
die pauschalen Beiträge. ImArbeitsvertrag
kann dazu auch eine abweichende Regelung getroffen werden. An die Bundesknappschaft sind 13 ProzentKrankenversicherung
und 15 ProzentRentenversicherung
, des vereinbarten Bruttolohnes, zu entrichten. Als privater Arbeitgeber im Haushaltsbeschäftigungsverhältnis zahlen Sie je fünf Prozent pauschaleKrankenversicherung
undRentenversicherung
an die Bundesknappschaft. Ohne Vorlage derLohnsteuerkarte
können Sie beim 400-Euro-Job
zwei Prozent pauschaleLohnsteuer
an die Bundesknappschaft abführen. Damit ist die Steuerschuld des Arbeitnehmers gegenüber dem Fiskus abgegolten.

