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Abschlussprüfung
In aller Regel werden in Deutschland Ausbildungsverträge zum Erlernen eines Berufes über drei Jahre geschlossen. So ist am Besten gewährleistet, dass Sie genügend Zeit haben, berufliche Kenntnisse zu erlangen und zu vertiefen. Im dualen Bildungssystem wird hierzulande ebensoviel Wert auf eine praktische wie auf eine theoretische
Ausbildung
gelegt. Das bedeutet, dass Sie neben der aktiven Mitarbeit im Ausbildungsbetrieb regelmäßig die Berufsschule besuchen müssen.Allerdings besteht die Möglichkeit, sich bei sehr guten Leistungen oder bei einer entsprechenden schulischen Vorbildung vorzeitig zum Ablegen der Abschlussprüfung anzumelden. Zu den Antragsunterlagen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung gehören ein schriftliches Ausbildungszeugnis, ein gut geführtes Berichtsheft, das den Verlauf der
Ausbildung
deutlich macht, Zeugnisse der Berufsschule sowie ein ausgefülltes Antragsformular. Der Antrag auf berufliche Abschlussprüfung muss sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildenden unterschrieben werden.Als sogenannter „Ausbildender“ wird der Betrieb bezeichnet, in dem man den Beruf erlernt hat, und vertreten wird der Ausbildende durch den Ausbilder. Letzterer ist tatsächlich für Ihre
Ausbildung
verantwortlich. Die Abschlussprüfung für dieBerufsausbildung
ist in einer sogenannten Prüfungsordnung genau festgelegt und geregelt. Die für die jeweiligen Berufe zuständigen Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern beauftragen sogenannte Prüfungskommissionen damit, die Prüfungen ordnungsgemäß entsprechend der Prüfungsordnung durchzuführen bzw. abzunehmen. Die Abschlussprüfung muss von Ihnen sowohl schriftlich als auch mündlich abgelegt werden. In einigen handwerklichen Berufen kann auch eine handwerkliche Prüfungsarbeit verlangt werden. Bei erfolgreichem Abschluss, erhalten die Azubis entweder einen Gesellenbrief oder einen Kaufmannsgehilfenbrief.
