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Altersteilzeit
Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Form von Arbeitsmodellen, die unter der Vorlage bestimmter Voraussetzungen von Ihnen als
Arbeitnehmer
in Anspruch genommen werden kann. Gesetzlich geregelt wurde die Altersteilzeit mit dem Altersteilzeitgesetz, welches am 23.07.1996 in Kraft getreten ist. In den folgenden Jahren gab es noch weitere Veränderungen an diesem Gesetz.
Mit der Altersteilzeit haben ältere
Arbeitnehmer
vor dem Eintritt in das Rentnerleben die Möglichkeit, die Arbeitszeit langsam zu reduzieren. Gleichzeitig soll mit der Alterteilzeit eine Basis geschaffen werden, damit arbeitslos gemeldeteArbeitnehmer
eine schnellere Rückkehr in das Erwerbsleben schaffen können. Ebenfalls soll es durch die Altersteilzeit möglich werden, dass mehr Beschäftigungsverhältnisse mit Auszubildenden abgeschlossen werden. In Anspruch genommen werden könnenArbeitnehmer
die Altersteilzeit, wenn diese ihr 55. Lebensjahr vollendet haben. Zudem sollte nach dem 14.2.1996 mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung abgeschlossen worden sein. Diese sollte die Zeit bis zum Eintritt in das Rentenalter geregelt haben und festlegen, dass die wöchentliche Arbeitszeit nunmehr auf die Hälfte vermindert wird. Die Voraussetzung dafür ist zum einen, dass die Beschäftigung versicherungspflichtig im Sinne der gesetzlichenRentenversicherung
ist. Zudem muss die Tätigkeit in den letzten fünf Jahren mindestens 1080 Tage bestanden haben.
Neben der Zahlung bestimmter Beträge wie Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung
, ist der Arbeitgeber bei einer Altersteilzeit dazu verpflichtet, einenArbeitnehmer
aus dem Kreis derArbeitsagentur
aufzunehmen. Natürlich kann auch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Auszubildenden eingegangen werden. Gesetzlich beansprucht werden kann die Altersteilzeit nicht. Nur eine vertragliche Regelung ist hierbei möglich.

