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Altersteilzeit

Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Form von Arbeitsmodellen, die unter der Vorlage bestimmter Voraussetzungen von Ihnen als

Arbeitnehmer

in Anspruch genommen werden kann. Gesetzlich geregelt wurde die Altersteilzeit mit dem Altersteilzeitgesetz, welches am 23.07.1996 in Kraft getreten ist. In den folgenden Jahren gab es noch weitere Veränderungen an diesem Gesetz.

 

Mit der Altersteilzeit haben ältere

Arbeitnehmer

vor dem Eintritt in das Rentnerleben die Möglichkeit, die Arbeitszeit langsam zu reduzieren. Gleichzeitig soll mit der Alterteilzeit eine Basis geschaffen werden, damit arbeitslos gemeldete

Arbeitnehmer

eine schnellere Rückkehr in das Erwerbsleben schaffen können. Ebenfalls soll es durch die Altersteilzeit möglich werden, dass mehr Beschäftigungsverhältnisse mit Auszubildenden abgeschlossen werden. In Anspruch genommen werden können

Arbeitnehmer

die Altersteilzeit, wenn diese ihr 55. Lebensjahr vollendet haben. Zudem sollte nach dem 14.2.1996 mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung abgeschlossen worden sein. Diese sollte die Zeit bis zum Eintritt in das Rentenalter geregelt haben und festlegen, dass die wöchentliche Arbeitszeit nunmehr auf die Hälfte vermindert wird. Die Voraussetzung dafür ist zum einen, dass die Beschäftigung versicherungspflichtig im Sinne der gesetzlichen

Rentenversicherung

ist. Zudem muss die Tätigkeit in den letzten fünf Jahren mindestens 1080 Tage bestanden haben.

 

Neben der Zahlung bestimmter Beträge wie Beiträge zur gesetzlichen

Rentenversicherung

, ist der Arbeitgeber bei einer Altersteilzeit dazu verpflichtet, einen

Arbeitnehmer

aus dem Kreis der

Arbeitsagentur

aufzunehmen. Natürlich kann auch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Auszubildenden eingegangen werden. Gesetzlich beansprucht werden kann die Altersteilzeit nicht. Nur eine vertragliche Regelung ist hierbei möglich.






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