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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Jeder
Arbeitnehmer
hat das vom Arbeitgeber gezahlte Bruttoeinkommen zu versteuern, und zwar anhand der eingetragenenLohnsteuerklasse
. VieleArbeitnehmer
müssen jedoch viel Geld bezahlen, um ihrer Tätigkeit überhaupt nachgehen zu können. Auch dauernde Lasten, etwa die Unterbringung der Kinder im Internat oder aber die Pflege der Eltern können finanziell stark belasten.
Grundsätzlich ist es Ihnen als
Arbeitnehmer
möglich, dauernde Lasten sowieWerbungskosten
im Rahmen ihrer Lohnsteuererklärung geltend zu machen. Bei hohen Aufwendungen verringert sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen, was letztendlich zu einer Reduzierung der gezahltenSteuern
und somit zu einer Rückerstattung führt. Wenn Sie jedoch nicht bis zum Ende des Jahres warten können oder wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich einenFreibetrag
auf IhrerLohnsteuerkarte
eintragen zu lassen. DieserFreibetrag
kannWerbungskosten
,Sonderausgaben
sowie außergewöhnliche Belastungen enthalten, die die Standardgrenzen überschreiten.
Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung muss beim eigenen zuständigen
Finanzamt
gestellt werden, und zwar vor Beginn des Jahres. Durch diesen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung trägt dasFinanzamt
dieFreibeträge
auf derLohnsteuerkarte
ein, was zu einer Reduzierung der zu zahlendenSteuern
und somit zu einer Erhöhung des Nettoeinkommens führt. Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie natürlich beimFinanzamt
bestellen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die notwendigen Formulare aus dem Internet zu downloaden und zu Hause in Ruhe auszufüllen. Achten Sie hierbei jedoch darauf, dass die Formulare der aktuellen Rechtssprechung entsprechen. Wer bereits im Vorjahr einenFreibetrag
auf seinerLohnsteuerkarte
hat eintragen lassen, kann im Folgejahr den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nutzen, sofern sich die Gründe für den Antrag nicht verändert haben.
