Nettolohn.de Lexikon
Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist eine vom Staat festgelegte Pauschale für
Werbungskosten
von Einkünften aus nichtselbständigerArbeit
. Beim Arbeitnehmerpauschbetrag wird ein Jahresbetrag von 920 Euro veranschlagt. Dabei ist es unbedeutend ob derArbeitnehmer
das gesamte Jahr oder nur einige Zeit berufstätig war.Das
Finanzamt
bringt grundsätzlich die 920 Euro in die Einkommenssteuererklärung ein. Bis zu diesem Betrag sind auch keine Nachweise erforderlich. Wenn Sie höhere Aufwendungen haben als der berücksichtigte Pauschbetrag, können Sie mit einer weiteren Steuerersparnis rechnen. Aber bei Überschreiten des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 Euro müssen alle Ausgaben einzeln belegt werden.Welche
Werbungskosten
können geltend gemacht werden? Dabei handelt es sich um Kosten die Sie, alsArbeitnehmer
aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, aufbringen müssen.Zu diesen berufsbedingten Ausgaben gehören:
- Kosten für
Arbeitskleidung
und Arbeitsmittel, auch deren Reinigung-
Pendlerpauschale
- Beiträge für Gewerkschaft
- Verpflegungspauschale, sind Sie beruflich zwischen 8 bis 14 Stunden unterwegs, können Sie pro Tag sechs Euro geltend machen. Bei Abwesenheit von 14-24 Stunden sind das 12 Euro und bei mehr als 24 Stunden beträgt die Verpflegungspauschale 24 Euro.
- In den
Werbungskosten
werden auch die Kontoführungsgebühren bis zu 16 Euro berücksichtigt.Wenn Sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro übersteigen, müssen Sie in der Anlage N in der Einkommenssteuererklärung alle Aufwendungen angeben und jeweils einzeln durch die entsprechenden Belege nachweisen.

