Nettolohn.de Lexikon

Arbeitsagentur

Die

Arbeitsagentur

wird auch als Bundesagentur für

Arbeit

(BA) bezeichnet. Sie ist ein Verwaltungsorgan, welches in allen Fragen des Berufslebens der erste Ansprechpartner ist. Sie ist behilflich bei der Berufswahl, gibt Auskunft über den Arbeitsmarkt und bietet gegebenenfalls finanzielle Hilfe an.

Hauptsächlich ist die

Arbeitsagentur

für die Vermittlung von Arbeitsplätzen, für die Förderung von

Arbeit

und der Auszahlung bzw. Leistungsgewährung von

Arbeitslosengeld

und

Bürgergeld

zuständig. Die

Arbeitsagentur

unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für

Arbeit

und Soziales. Finanziert wird die

Arbeitsagentur

fast ausschließlich durch die Beiträge der

Arbeitslosenversicherung

. Nur bei speziellen Problemen hilft der Bund mit Geldern zusätzlich finanziell aus.

Die Hauptaufgaben der

Arbeitsagentur

bestehen aus der

Berufsberatung

(Berufsinformationszentrum), der Arbeitsvermittlung, der Arbeitsmarktberatung und der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Auch die Entgeltersatzzahlungen im Falle von

Arbeitslosigkeit

sind im Zuständigkeitsbereich der

Arbeitsagentur

. Außerdem fördert die

Arbeitsagentur

Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und

Ausbildung

. Es werden daher spezielle Bildungsgutscheine (z.B. übernimmt die BA zum Teil die Kosten für eine Weiterbildung), Existenzgründungszuschüsse und auch Arbeitbeschaffungsmaßnahmen angeboten.

Besonders viel Wert wird auf die Förderung von jungen Menschen gelegt, da erkannt wurde, dass junge Menschen schnellstmöglich eine gute

Ausbildung

benötigen, um auf dem Arbeitsmarkt eine gute und reale Chance zu haben. Nur mit guter Bildung kann eine Tauglichkeit für den Arbeitsmarkt bestehen bleiben.

Vor allem ist es wichtig, dass Langzeitarbeitslose und junge Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Denn wer für längere Zeit nicht am Arbeitsleben teilnimmt, bei dem verringern sich die Chancen auf einen neuen

Job

. Außerdem verringert sich der

Rentenanspruch

, da geringere Beiträge zur

Rentenversicherung

eingezahlt werden.


zurück