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Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
ist die Gegenleistung für geleisteteArbeit
. Diese Bezeichnung wird für dieVergütung
aus einem Beschäftigungsverhältnis unselbständigerArbeitnehmer
verwendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Gehalts- oder Lohnempfänger handelt. DasArbeitsentgelt
ist der amtlich verwendete Terminus für alle Entlohnungsarten im Bereich derSozialversicherung
.Für Gegenleistungen aus Dienstverträgen mit Selbständigen gibt es abweichende Bezeichnungen wie beispielsweise das
Honorar
. Die Zahlung vonArbeitsentgelt
ist auch eine Voraussetzung für den Eintritt der Versicherungspflicht in derSozialversicherung
.Arbeitsentgelt
wird normalerweise in Form einer Geldleistung gewährt. Daneben gibt es noch die vielfältigsten zusätzlichen Formen des Arbeitsentgelts in Sachwerten und Dienstleistungen.Ob es sich bei einer Zuwendung im Einzelfall um
Arbeitsentgelt
handelt, wird durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung bestimmt. Liegt nach dieser Verordnung ein Entgelt vor, hat dies nicht nur eine Beitragspflicht in derSozialversicherung
zur Folge. Durch die Koppelung mit dem Steuerbereich sind die Arbeitsentgelte dann auch steuerrechtlicheEinkünfte
aus nichtselbständigerArbeit
.Beispiele für Sachzuwendungen sind die Gewährung von Kost und Unterkunft, die sowohl in der Gastronomie als auch in der Landwirtschaft üblich sind. Außendienstmitarbeiter und leitende Angestellte bekommen meist einen
Firmenwagen
zur freien Nutzung gestellt. Dieser Nutzungswert wird bekanntlich mit der Ein-Prozent-Regelung alsArbeitsentgelt
mitSteuern
und Versicherungsbeiträgen belegt. Die verbilligte Abgabe von Produkten des eigenen Arbeitgebers sind geldwerte Vorteile und damitArbeitsentgelt
. Diese Entgeltform gibt es in vielen Branchen - die Jahreswagen in der Autoindustrie, Freiflüge der Fluggesellschaften, verbilligte Energie der Energieversorger und vieles mehr.zurück