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Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt

ist die Gegenleistung für geleistete

Arbeit

. Diese Bezeichnung wird für die

Vergütung

aus einem Beschäftigungsverhältnis unselbständiger

Arbeitnehmer

verwendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Gehalts- oder Lohnempfänger handelt. Das

Arbeitsentgelt

ist der amtlich verwendete Terminus für alle Entlohnungsarten im Bereich der

Sozialversicherung

.

Für Gegenleistungen aus Dienstverträgen mit Selbständigen gibt es abweichende Bezeichnungen wie beispielsweise das

Honorar

. Die Zahlung von

Arbeitsentgelt

ist auch eine Voraussetzung für den Eintritt der Versicherungspflicht in der

Sozialversicherung

.

Arbeitsentgelt

wird normalerweise in Form einer Geldleistung gewährt. Daneben gibt es noch die vielfältigsten zusätzlichen Formen des Arbeitsentgelts in Sachwerten und Dienstleistungen.

Ob es sich bei einer Zuwendung im Einzelfall um

Arbeitsentgelt

handelt, wird durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung bestimmt. Liegt nach dieser Verordnung ein Entgelt vor, hat dies nicht nur eine Beitragspflicht in der

Sozialversicherung

zur Folge. Durch die Koppelung mit dem Steuerbereich sind die Arbeitsentgelte dann auch steuerrechtliche

Einkünfte

aus nichtselbständiger

Arbeit

.

Beispiele für Sachzuwendungen sind die Gewährung von Kost und Unterkunft, die sowohl in der Gastronomie als auch in der Landwirtschaft üblich sind. Außendienstmitarbeiter und leitende Angestellte bekommen meist einen

Firmenwagen

zur freien Nutzung gestellt. Dieser Nutzungswert wird bekanntlich mit der Ein-Prozent-Regelung als

Arbeitsentgelt

mit

Steuern

und Versicherungsbeiträgen belegt. Die verbilligte Abgabe von Produkten des eigenen Arbeitgebers sind geldwerte Vorteile und damit

Arbeitsentgelt

. Diese Entgeltform gibt es in vielen Branchen - die Jahreswagen in der Autoindustrie, Freiflüge der Fluggesellschaften, verbilligte Energie der Energieversorger und vieles mehr.


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