Nettolohn.de Lexikon
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung für geleistete
Arbeit
. Diese Bezeichnung wird verwendet für dieVergütung
aus einem Beschäftigungsverhältnis unselbständigerArbeitnehmer
. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Gehalts- oder Lohnempfänger handelt. Das Arbeitsentgelt ist der amtlich verwendete Terminus für alle Entlohnungsarten im Bereich derSozialversicherung
.Für Gegenleistungen aus Dienstverträgen mit Selbständigen gibt es abweichende Bezeichnungen wie beispielsweise das
Honorar
. Die Zahlung von Arbeitsentgelt ist auch eine Voraussetzung für den Eintritt der Versicherungspflicht in derSozialversicherung
. Eine unentgeltliche Beschäftigung löst nur Versicherungspflicht bei Auszubildenden aus. Arbeitsentgelt wird normalerweise in Form einer Geldleistung gewährt. Daneben gibt es noch die vielfältigsten Formen des Arbeitsentgeltes in Sachwerten und Dienstleistungen.Ob es sich bei einer Zuwendung im Einzelfall um Arbeitsentgelt handelt, wird durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung bestimmt. Liegt nach dieser Verordnung ein Entgelt vor, hat dies nicht nur eine Beitragspflicht in der
Sozialversicherung
zur Folge. Durch die Koppelung mit dem Steuerbereich, sind die Arbeitsentgelte dann auch steuerrechtlicheEinkünfte
aus nichtselbständigerArbeit
.Beispiele für Sachzuwendungen sind die Gewährung von Kost und Unterkunft, die sowohl in der Gastronomie als auch in der Landwirtschaft üblich sind. Außendienstmitarbeiter und leitende Angestellte bekommen meist einen
Firmenwagen
zur freien Nutzung gestellt. Dieser Nutzungswert wird bekanntlich mit der Ein-Prozent-Regelung als Arbeitsentgelt mitSteuern
und Versicherungsbeiträgen belegt. Die verbilligte Abgabe von Produkten des eigenen Arbeitgebers sind geldwerte Vorteile und damit Arbeitsentgelt. Diese Entgeltform gibt es in vielen Branchen. So die Jahreswagen in der Autoindustrie, Freiflüge der Fluggesellschaften, verbilligte Energie der Energieversorger und viele mehr.

