Nettolohn.de Lexikon
Arbeitskleidung
Als Arbeitskleidung gilt die spezielle Kleidung, die ein
Arbeitnehmer
bei der Ausübung seiner Tätigkeit trägt. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Uniformen oder besondere Schutzkleidung. Eine einheitliche Kleidung am Arbeitsplatz wird zum Beispiel häufig im Dienstleistungs- und Gastronomiesektor getragen. Wer mit Gefahrstoffen zu tun hat, benötigt eine spezielle Schutzkleidung.Die Kleidung jedoch, die ein Büroangestellter trägt, fällt nicht unter die Begriffsdefinition der Arbeitskleidung. Auch wenn es sich dabei zum Beispiel um einen Anzug handelt, der privat nicht getragen wird. Arbeitskleidung wird in der Regel vom Betrieb vordefiniert und in den meisten Fällen auch gestellt. Entsendet zum Beispiel ein Dachdeckerbetrieb seine Mitarbeiter auf eine Baustelle, so sieht man an ihrer Firmenkleidung bereits, zu welchem Unternehmen sie gehören. Dies sorgt auch für einen einheitlichen und souveränen Unternehmensauftritt, denn schließlich möchte jeder Arbeitgeber, dass seine Angestellten nicht nur mit ihrer
Arbeit
, sondern auch mit ihrem Auftreten einen guten und professionellen Eindruck hinterlassen.Kosten für die Beschaffung und Instandhaltung von Arbeitskleidung können prinzipiell steuerlich geltend gemacht werden. Für Unternehmen gelten hier unterschiedliche Vorgaben wie für Selbständige. Unerlässlich ist es in jedem Fall, sämtliche Belege von Beginn an aufzubewahren, um der Beweispflicht zu genügen. Alles, was von der
Steuer
abgesetzt werden soll, muss im Detail nachweisbar sein.

