Nettolohn.de Lexikon
Arbeitslosenversicherung
Für Sie als
Arbeitnehmer
ist die Arbeitslosenversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung. Diese soll Sie schützen, wenn es einmal dazu kommt, dass keinEinkommen
aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorhanden ist. Die Grundlagen für die Arbeitslosenversicherung sind im Arbeitsförderungsgesetz geregelt. Die Bundesagentur fürArbeit
ist Träger der Arbeitslosenversicherung. Durchgeführt werden die Regelung der Arbeitslosenversicherung von den Landesarbeitsagenturen und den in Städten und Ländern ansässigen Arbeitsagenturen.Ob Sie nun in einem
Arbeitsverhältnis
stehen oder gerade in einem Berufsausbildungsverhältnis sind, in beiden Fälle tritt die gesetzliche Pflicht zur Arbeitslosenversicherung sowie die Pflicht zur Zahlung des Beitrages ein. Aus der Arbeitslosenversicherung entstehen Versicherungsleistungen, die im Falle des Eintritts der Arbeitslosigkeit gezahlt werden. Dieses trifft für den vollständigen Fall der Arbeitslosigkeit oder auch für den Fall der teilweisen Arbeitslosigkeit zu.Weitere Versicherungsleistungen sind unter anderem das
Kurzarbeitergeld
fürArbeitnehmer
sowie die Zahlung des Arbeitslosengeldes II. Die Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, suchen eine Beschäftigung und stehen der Arbeitsvermittlung durch dieArbeitsagentur
zur Verfügung. Während der Arbeitslosigkeit haben Personen, die sich arbeitslos gemeldet haben, weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub.Wie lange Arbeitslose das Arbeitslosengeld im Rahmen der Arbeitslosenversicherung beziehen können, richtet sich nach zwei Faktoren. Zum einen ist dies, wie lange das Versicherungsverhältnis des Arbeitslosen besteht. Der andere Aspekt ist das Lebensalter der arbeitslos gemeldeten Person. Wie hoch die Zahlung des Arbeitslosengeldes ausfällt, wird durch das bisher bezogene Nettoentgelt beeinflusst, dass während des Beschäftigungsverhältnisses erzielt wurde. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld ruhend gestellt wird, wie beispielsweise die Zahlung einer
Altersrente
.

