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Arbeitsunfähigkeit
Der Begriff Arbeitsunfähigkeit wurde sogar durch das Bundesarbeitsgericht rechtlich bestätigt. Im arbeitsrechtlichen Sinne ist der
Arbeitnehmer
bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage, die ihm mit demArbeitsvertrag
auferlegten Aufgaben zu erfüllen. Ferner liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn demArbeitnehmer
von Seiten des Arztes geraten wird, er möge zur Erhaltung seiner Gesundheit zu Hause bleiben. Der Arzt hat auch die Möglichkeit, Sie alsArbeitnehmer
krankzuschreiben, wenn eine eventuelle Erkrankung vermieden werden kann.Eine weitere Form der Arbeitsunfähigkeit ist die Teilarbeitsfähigkeit, bei der
Arbeitnehmer
nur einen halben Tag arbeiten können. Werden Sie alsArbeitnehmer
krankgeschrieben, haben Sie die Verpflichtung, ihre Erkrankung dem Arbeitgeber unmittelbar bekannt zu geben. Dabei sollten Sie unbedingt mitteilen, wie lange ihre Erkrankung möglicherweise dauern wird. Eine verspätete Bekanntgabe der Erkrankung kann im Wiederholungsfalle zu einerKündigung
führen. Der Arbeitgeber wird jedoch vor derKündigung
auf jeden Fall eine Abmahnung aussprechen. In einigen Firmen ist es erforderlich, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag vorliegt. Andere Unternehmen oder Behörden erwarten die Vorlage der Bescheinigung spätestens bis zum dritten Tag.Befinden Sie sich als
Arbeitnehmer
bei Beginn einer Erkrankung im Ausland, sei es im Urlaub oder auf Dienstreise, so ist die Mitteilung dem Arbeitgeber unmittelbar als Information weiterzuleiten. Dazu muss ferner mitgeteilt werden, wie lange die Erkrankung ungefähr dauert und wie die Adresse des momentanen Aufenthaltsortes lautet. Ebenfalls ist die Krankenkasse unmittelbar über den Krankheitsfall zu informieren. Bei Rückkehr in den Heimatort sind der Arbeitgeber und die Krankenkassen sofort darüber zu informieren.
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