Nettolohn.de Lexikon

Arbeitsverhältnis

Unter einem

Arbeitsverhältnis

versteht man die rechtliche Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem

Arbeitnehmer

. Der Arbeitgeber bietet dem Einzelnen eine

Arbeit

gegen

Bezahlung

an. Der

Arbeitnehmer

führt diese

Arbeit

aus und erhält dafür einen

Lohn

respektive ein

Gehalt

.

Arbeitsverträge und somit Arbeitsverhältnisse werden durch zahlreiche Gesetze und Tarifverträge reglementiert. Hierbei kann beispielsweise an das große Feld des Arbeitsrechts gedacht werden. Ziel dabei ist ein beidseitiger Schutz - sowohl für den Arbeitgeber als auch für den

Arbeitnehmer

. Dies betrifft den Beginn des Arbeitsverhältnisses ebenso wie die

Kündigung

. Diese kann von beiden Seiten innerhalb einer bestimmten Frist ausgesprochen werden. Das

Arbeitsverhältnis

endet nach der schriftlichen

Kündigung

einer der beiden Seiten mit dem ersten Tag der abgelaufenen Kündigungsfrist.

Ein

Arbeitsverhältnis

wird stets in einem

Arbeitsvertrag

dokumentiert. Hier finden sich alle relevanten Konditionen, die von beiden Seiten zur Kenntnis genommen worden sind. Durch Unterschriften des Arbeitgebers und Arbeitnehmers bestätigen beide Parteien ihr Einverständnis in Bezug auf das

Arbeitsverhältnis

. Wichtige Daten hierbei sind beispielsweise die Höhe des Bruttoverdienstes und die wöchentliche respektive tägliche Arbeitszeit sowie der

Urlaubsanspruch

des Arbeitnehmers.

Arbeitsverhältnisse können in verschiedene Rubriken eingeteilt werden. An dieser Stelle sei exemplarisch das

Teilzeit

- oder das zeitlich befristete

Arbeitsverhältnis

genannt. Die Einnahmen, die der

Arbeitnehmer

durch ein

Arbeitsverhältnis

verdient, werden im

Arbeitsvertrag

stets in

Brutto

angegeben. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber entsprechende Sozialversicherungs- und Steuerzahlungen an die zuständigen Stellen abführt. Der

Arbeitnehmer

erhält daraufhin seinen

Nettoverdienst

auf ein Konto überwiesen. Das Prinzip einer Lohntüte, also das Auszahlen des Verdienstes in Bargeld, wird heutzutage nicht mehr praktiziert.


zurück