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Arbeitsverhältnis
Unter einem Arbeitsverhältnis versteht man die rechtliche Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem
Arbeitnehmer
. Der Arbeitgeber bietet dem Einzelnen eineArbeit
gegenBezahlung
an. DerArbeitnehmer
führt dieseArbeit
aus und erhält dafür einenLohn
respektive einGehalt
.Arbeitsverträge und somit Arbeitsverhältnisse werden durch zahlreiche Gesetze und Tarifverträge reglementiert. Hierbei kann beispielsweise an das große Feld des Arbeitsrechts gedacht werden. Ziel hierbei ist ein beidseitiger Schutz, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den
Arbeitnehmer
. Dies betrifft den Beginn des Arbeitsverhältnisses ebenso wie dieKündigung
. Diese kann von beiden Seiten innerhalb einer bestimmten Frist ausgesprochen werden. Das Arbeitsverhältnis endet nach der schriftlichenKündigung
einer der beiden Seiten mit dem ersten Tag der abgelaufenen Kündigungsfrist.Ein Arbeitsverhältnis wird stets in einem
Arbeitsvertrag
dokumentiert. Hier finden sich alle relevanten Konditionen, die von beiden Seiten zur Kenntnis genommen worden sind. Durch Unterschriften des Arbeitgebers und Arbeitnehmers bestätigen beide Parteien ihr Einverständnis im Bezug auf das Arbeitsverhältnis. Wichtige Daten hierbei sind beispielsweise die Höhe des Bruttoverdienstes und die wöchentliche respektive tägliche Arbeitszeit sowie denUrlaubsanspruch
des Arbeitnehmers.Arbeitsverhältnisse können in verschiedene Rubriken eingeteilt werden. An dieser Stelle sei exemplarisch das
Teilzeit
- oder das zeitlich befristete Arbeitsverhältnis genannt. Die Einnahmen, die derArbeitnehmer
durch ein Arbeitsverhältnis verdient, werden imArbeitsvertrag
stets inBrutto
angegeben. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber entsprechende Sozialversicherungs- und Steuerzahlungen an die zuständigen Stellen abführt. DerArbeitnehmer
erhält daraufhin seinenNettoverdienst
auf ein Konto überwiesen. Das Prinzip einer Lohntüte, also das Auszahlen des Verdienstes in Bargeld, wird heutzutage so gut wie nicht mehr praktiziert.

