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Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist einer der wichtigsten Vertragsarten überhaupt und eine Sonderform des in §§ 611 BGB geregelten Dienstvertrages. Er stellt die Grundlage des Arbeitsverhältnisses dar und regelt alle diesbezüglichen Einzelheiten zwischen
Arbeitnehmer
und Arbeitgeber.Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Es wird jedoch angeraten, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen bzw. die mündlichen Absprachen zwischen
Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zumindest schriftlich zu protokollieren. Dies ist wichtig, um die getroffenen Regelungen nachweisbar zu machen. Insbesondere bei Streitigkeiten oder aufkommenden Unklarheiten kann mit Hilfe des schriftlichen Arbeitsvertrags schnell der entsprechende Nachweis geführt werden.Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages ohne Beachtung von Formvorschriften möglich. Ausnahmen bilden lediglich Berufsausbildungsverträge und Verträge von Leiharbeitern. Bestimmte Inhalte sollten jedoch auf jedem Fall im Arbeitsvertrag niedergeschrieben sein:
Mindestinhalte des Arbeitsvertrags sind die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien, das Datum des Vertragsbeginns, Angaben über eine eventuelle Befristung des Arbeitsverhältnisses sowie die Tätigkeitsbezeichnung in Grundzügen. Empfehlenswert sind Angaben zur Probezeit, eine Festlegung des Arbeitsortes und eine genauere Tätigkeitsbezeichnung, aber auch Angaben zur Arbeitszeit und der Erbringung von Überstunden. Außerdem ist es ratsam, den
Urlaubsanspruch
schriftlich festzuhalten, sofern dieser von den gesetzlichen Vorgaben abweicht. Wichtig sind auch Angaben zur Entlohnung bzw.Vergütung
der erbrachten Leistung mit allen Bestandteilen sowie Einzelheiten zur Zahlungsweise, Fälligkeit und eventuellen Gratifikationen, wie zum Beispiel Weihnachts- undUrlaubsgeld
. Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Wird der Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen, so endet dieser automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes. Unbefristete Arbeitsverträge enden durchAufhebungsvertrag
oder durchKündigung
, die von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden kann und in Schriftform erfolgen muss.

