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Arbeitsvertrag

Der

Arbeitsvertrag

ist einer der wichtigsten Vertragsarten überhaupt und eine Sonderform des in § 611 BGB geregelten Dienstvertrags. Er stellt die Grundlage des Arbeitsverhältnisses dar und regelt alle diesbezüglichen Einzelheiten zwischen

Arbeitnehmer

und Arbeitgeber.

Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Es wird jedoch angeraten, einen schriftlichen

Arbeitsvertrag

zu erstellen bzw. die mündlichen Absprachen zwischen

Arbeitnehmer

und Arbeitgeber zumindest schriftlich zu protokollieren. Dies ist wichtig, um die getroffenen Regelungen nachweisbar zu machen. Insbesondere bei Streitigkeiten oder aufkommenden Unklarheiten kann mit Hilfe des schriftlichen Arbeitsvertrags schnell der entsprechende Nachweis geführt werden.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags ohne Beachtung von Formvorschriften möglich. Ausnahmen bilden lediglich Berufsausbildungsverträge und Verträge von Zeitarbeitern.

Bestimmte Inhalte sollten jedoch auf jeden Fall im

Arbeitsvertrag

niedergeschrieben sein:
  • Mindestinhalte des Arbeitsvertrags sind die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien, das Datum des Vertragsbeginns, Angaben über eine eventuelle Befristung des Arbeitsverhältnisses sowie die Tätigkeitsbezeichnung in Grundzügen und

    Kündigungsfristen

    .
  • Empfehlenswert sind Angaben zur

    Probezeit

    , eine Festlegung des Arbeitsortes und eine genaue Tätigkeitsbezeichnung, aber auch Angaben zur Arbeitszeit und der Erbringung von Überstunden.
  • Außerdem ist es ratsam, den

    Urlaubsanspruch

    schriftlich festzuhalten, sofern dieser von den gesetzlichen Vorgaben abweicht. Wichtig sind auch Angaben zur Entlohnung bzw.

    Vergütung

    der erbrachten Leistung mit allen Bestandteilen sowie Einzelheiten zur Zahlungsweise, Fälligkeit und eventuellen Gratifikationen, wie zum Beispiel Weihnachts- und

    Urlaubsgeld

    .

Ein

Arbeitsvertrag

kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Wird der

Arbeitsvertrag

befristet abgeschlossen, so endet dieser automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes. Unbefristete Arbeitsverträge enden durch einen

Aufhebungsvertrag

oder durch eine

Kündigung

, die von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden kann und in Schriftform erfolgen muss.


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