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Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen (
Krankenversicherung
,Rentenversicherung
,Arbeitslosenversicherung
) werden in Deutschland prozentual vomBruttolohn
berechnet und direkt vom Arbeitgeber an die jeweilige Träger überwiesen. Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man in diesem Zusammenhang die jeweilige Gehaltsgrenze, bis zu der Beiträge zu den Sozialversicherungen berechnet werden.Übersteigt Ihr
Einkommen
die Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge nicht mehr weiter an, sie bleiben also konstant. Hierdurch zahlen Sie prozentual sogar weniger in die Sozialversicherungen ein als andereArbeitnehmer
. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird von der Bundesregierung jährlich festgelegt. Sie orientiert sich an den durchschnittlichen Verdienststeigerungen der Arbeiter und Angestellten in Deutschland.Ob Sie mit Ihrem
Verdienst
die Beitragsbemessungsgrenze erreichen, können Sie in den aktuellen Veröffentlichungen hierzu lesen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zum Beispiel bei derRentenversicherung
im Jahr 2008 bei 5.300 Euro pro Monat fürArbeitnehmer
in den westlichen Bundesländern, ostdeutscheArbeitnehmer
erreichen die Beitragsbemessungsgrenze bereits ab einem Bruttoentgelt von 4.500 Euro. Diese Beitragsbemessungsgrenze gilt für dieArbeitslosenversicherung
analog. Der Unterschied in Ost und West gilt bereits seit der Wiedervereinigung und bleibt wohl auch weiter bestehen, da die durchschnittlichenEinkommen
in den ostdeutschen Bundesländern deutlich niedriger sind.Als Versicherter der Gesetzlichen
Krankenversicherung
erreichen Sie die Beitragsbemessungsgrenze, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie arbeiten, ab einem monatlichenEinkommen
von 3.600 Euro. Zu beachten ist hierbei, dass die Beitragsbemessungsgrenze sowie diePflichtversicherungsgrenze
nicht identisch sind. Letztere bezeichnet die Möglichkeit, ab einem bestimmtenEinkommen
auf die gesetzliche Krankenkasse zu verzichten und in eine private Krankenkasse zu wechseln. Aufgrund von Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Krankenkassen liegt diePflichtversicherungsgrenze
derzeit höher als die Beitragsbemessungsgrenze.

