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Betriebsausflüge
Betriebsausflüge sind immer etwas Schönes. Sie tragen zur Verbesserung des Betriebsklimas bei, sorgen für ein wenig Abwechslung vom stressigen Berufsalltag und motivieren in vielerlei Hinsicht die gesamte Belegschaft eines Betriebes.
Oftmals liegt es im Sinne des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter mehr in den Betrieb zu integrieren, sie miteinander vertrauter zu machen und sich selbst einfach einmal eine Pause zu gönnen. Ein
Betriebsausflug
wird fast ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt, das heißt, die Mitarbeiter müssen nicht selbst in die Tasche greifen und bekommen auch am Ende des Monats nichts von ihremGehalt
abgezogen. Sollte es sich natürlich um eine längere Reise handeln oder mehrere Familienmitglieder einzelner Arbeiternehmer sich diesem Ausflug anschließen wollen, kommt es vor, dass Mitarbeiter den einen oder anderen Euro bezahlen müssen.Normalerweise ist ein
Betriebsausflug
jedoch komplett vom Arbeitgeber gesponsert, denn er kann die entstandenen Kosten steuerlich absetzen. Bis zu einer bestimmten Summe, ist einBetriebsausflug
steuerlich absetzbar. Von Land zu Land gibt es jedoch verschiedene Regeln und der Arbeitgeber muss sich an Richtlinien halten. So darf pro Mitarbeiter eine Summe von 110 Euro für denBetriebsausflug
berechnet werden. Mittlerweile ist es sogar erlaubt, dass der Ausflug mit einer Übernachtung absetzbar sein darf, was früher nicht der Fall war. Wir die Summe jedoch überstiegen, so gilt er als steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird jedem einzelnen Mitarbeiter als entsprechende Ausgabe zugerechnet und bei ihm derLohnsteuer
unterworfen. Der Arbeitgeber sollte hier also genauestens prüfen und gegebenenfalls einenSteuerberater
einbeziehen, um Betriebsausflüge steuerlich absetzen zu können.

