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Betriebsausflug

Von vielen Arbeitgebern unterstützt und gefördert und von den Arbeitnehmern sehr geschätzt, wird im allgemeinen der sogenannte

Betriebsausflug

. Hierbei handelt es sich um einen vom Betrieb geplanten und organisierten Ausflug, welcher in der Regel eintägig stattfindet und ein geselliges Unterhaltungsprogramm bietet. Ob interessante Werksbesichtigungen, Freizeitbeschäftigungen in Parks, beim Minigolfen oder auf der Kegelbahn, eine Vielzahl von Ausflugszielen passt zu einem

Betriebsausflug

.

Aus der Sicht des Arbeitnehmers ist ein solcher Tag natürlich eine ideale Ablenkung von der sonstigen

Arbeit

im Betrieb und bietet zudem die Möglichkeit, die Kollegen und auch den Arbeitgeber noch näher kennen zu lernen.

Für den Arbeitgeber ist ein solcher

Betriebsausflug

auch selten ein verlorener Tag, wenn ein Großteil der Belegschaft auf die Reise geht, dazu noch auf Kosten des Betriebes. Im Gegenteil, aus Sicht des Arbeitgebers wird ein solcher Tag effektiv zur Verbesserung des Betriebsklimas genutzt. Somit wird im Endeffekt eine höhere Effizienz der

Arbeit

der

Arbeitnehmer

geschaffen, wenn hierdurch die Identifikation mit dem Betrieb gestärkt wird.

Gefeiert kann glücklicherweise aus steuerlicher Sicht zudem auch noch steuerfrei, zumindest bis zu einer gewissen Grenze. Der

Freibetrag

liegt bei 110 Euro pro

Arbeitnehmer

und ist für zwei Veranstaltungen jährlich angesetzt. Übersteigen die Ausgaben des

Betriebsausflug

diese Grenze, so müssen die Beträge, die darüber liegen, als normaler Arbeitslohn versteuert werden, inklusive

Sozialabgaben

und üblicher

Steuern

.

Auch die Frage der Versicherung sollte immer geklärt werden, insbesondere bei Ausflügen mit erhöhtem Unfallrisiko. Eine Nachfrage bei der Versicherung zum Versicherungsschutz bei bestimmten Aktivitäten des Betriebsausflugs sollte von daher vorab getätigt werden.


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