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Betriebsveranstaltung

Mittelständische Unternehmen, aber auch kleinere Betriebe, belohnen ihre Mitarbeiter gerne auch mal mit einer Betriebsveranstaltung, als Bonus für gute Leistungen und Firmentreue. Das kann ein Firmenjubiläum, ein Sommerfest oder die obligatorische Weihnachtsfeier sein.

Betriebsveranstaltungen

müssen nicht in jedem Fall die Feier eines ganzen Betriebes einschließen. Es können auch Einzelveranstaltungen der jeweiligen Abteilungen sein, soweit dies nicht als Bevorzugung den anderen Arbeitnehmern gegenüber gilt. Betriebsfeiern des gesamten Betriebes müssen allen Mitarbeitern zugänglich sein und dürfen nicht länger als einen Tag ohne Übernachtung dauern.

Durchgeführt und steuerlich absetzbar können

Betriebsveranstaltungen

2x im Jahr stattfinden. Um eine Betriebsveranstaltung steuerlich als Veranstaltung abzusetzen, müssen folgende Richtlinien des Finanzamtes befolgt werden: Wieviel Teilnehmer, Dauer der Veranstaltung, Art und Höhe der Ausgaben, Geschenke und als Nachweis eine Teilnehmerliste, am besten von jedem Teilnehmer unterschrieben.

Abgesetzt werden können steuerlich: Alle Speisen, Getränke, Rauchwaren, Gebäck und Süßwaren. Findet die Betriebsveranstaltung außer Haus statt, können die Raumkosten, Fahrtkosten, Musik, Kegelbahn und eventuelle Eintrittsgelder steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich bei der Betriebsveranstaltung um eine Weihnachtsfeier, können im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit auch Geschenke im Wert bis zu 40,-€ an die Mitarbeiter verteilt werden. Die absetzbaren eigentlichen Kosten der Feier betragen 110,-€ pro Mitarbeiter.

Führt die Betriebsveranstaltung zu einer Kostenerhöhung, welche außerhalb der steuerlich absetzbaren Besteuerung liegt, wird die Betriebsfeier als nicht übliche Betriebsveranstaltung eingestuft. Damit werden alle Kosten, die mit der Veranstaltung in einem direkten Verhältnis stehen, den Mitarbeitern als Arbeitslohn angerechnet, worauf diese, die daraus entstehende

Lohnsteuer

und

Sozialabgaben

zu tragen haben, da es dann als geldwerter Vorteil zum

Gehalt

gerechnet wird.





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