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Betriebszugehörigkeit

Die Dauer der

Betriebszugehörigkeit

eines Arbeitnehmers spielt eine entscheidende Rolle, wenn es für einen

Arbeitnehmer

darum geht, welche Ansprüche er gegen den Arbeitgeber bei einer betrieblichen Altersversorgung hat, aber auch, wenn es um den Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundene

Abfindung

geht, beziehungsweise um die Kündigungsfrist.

In der Regel sind diese Fragen im

Arbeitsvertrag

oder im

Tarifvertrag

des jeweiligen Unternehmens genau festgehalten, aber hin und wieder gibt es Probleme, wenn beispielsweise ein Unternehmen in ein anderes übergeht oder ein Unternehmen von einem anderen aufgekauft wird und einen neuen Namen bekommt.

Wird dem

Arbeitnehmer

vonseiten des Arbeitgebers ein neuer

Arbeitsvertrag

vorgelegt, dann sollte dieser immer darauf achten, welche Formulierungen bezüglich der

Betriebszugehörigkeit

getroffen wurden. Um eventuelle spätere Missverständnisse zu vermeiden, muss der

Arbeitnehmer

darauf achten, dass exakte Formulierungen benutzt werden, aus denen konkret hervorgeht, seit wann der

Arbeitnehmer

im Unternehmen beschäftigt ist. Wird dieser Sachverhalt nicht beachtet, kann das bei einer späteren Entlassung teure finanzielle Folgen für den

Arbeitnehmer

haben.

Die Frage der

Betriebszugehörigkeit

spielt auch im Öffentlichen Dienst eine Rolle. Bei den Tarifen, die im Öffentlichen Dienst Anwendung finden, ist die Dauer der

Betriebszugehörigkeit

für die Höhe des Gehalts wichtig. Viele Angestellte bekommen in Abhängigkeit von der Dauer der

Betriebszugehörigkeit

automatisch eine

Gehaltserhöhung

, die nicht von ihren Leistungen sondern nur von ihrer Anwesenheit bestimmt wird. Und nicht zuletzt kann die

Betriebszugehörigkeit

im Zusammenhang mit betrieblichen Ehrungen eine Rolle spielen. In größeren Unternehmen bekommen die Mitarbeiter bei 10- oder 20-jähriger

Betriebszugehörigkeit

ein Dankesschreiben und manchmal sogar eine sachliche oder finanzielle Zuwendung.


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