Nettolohn.de Lexikon

Bruttogehalt

Viele

Arbeitnehmer

können ihr

Bruttogehalt

und ihr

Nettogehalt

nicht unterscheiden, das macht sich besonders bei Kreditanfragen bemerkbar. Es kommt häufig vor, dass statt den geforderten Angaben zum

Nettoeinkommen

Angaben zum Bruttoeinkommen gemacht werden, was letztlich schwerwiegende Folgen haben kann. Bis zu dem Punkt, dass ein bereits zugesagter Kredit nicht ausgezahlt wird, weil der Kreditnehmer anstelle des Nettolohnes sein

Bruttogehalt

angegeben hat.

Das

Bruttogehalt

ist das, was man nicht bekommt. Das

Bruttogehalt

steht auf dem Papier. Davon werden alle

Abzüge

getätigt, wie die

Lohnsteuer

, die

Kirchensteuer

, die Beiträge zur

Rentenversicherung

, zur

Krankenversicherung

, zur

Pflegeversicherung

und zur

Arbeitslosenversicherung

. Was danach übrig bleibt, das ist das

Nettoeinkommen

, welches dem

Arbeitnehmer

monatlich ausgezahlt wird.

Durch das Steuerklassensystem und unterschiedliche Beitragssätze bei der

Krankenversicherung

kann es auch durchaus möglich sein, dass zwei

Arbeitnehmer

dasselbe

Bruttogehalt

haben, aber ein völlig unterschiedliches

Nettoeinkommen

. Ein verheirateter

Arbeitnehmer

mit der Steuerklasse III hat bei einem

Bruttogehalt

von 2.500 Euro bedeutend mehr

Nettogehalt

als ein lediger

Arbeitnehmer

mit der Steuerklasse I. Wenn die Frage nach dem

Nettoeinkommen

gestellt wird, ist es immer wichtig, dass auch dieses angegeben wird und nicht das viel höhere

Bruttogehalt

.

Über das

Bruttogehalt

spricht man in der Regel in

Gehaltsverhandlungen

oder im Zusammenhang mit Lohnerhöhungen. Wenn es um die Vergabe von Krediten oder um andere Sozialleistungen geht, dann ist in der Regel das

Nettogehalt

gemeint, das dem

Arbeitnehmer

letztlich tatsächlich zur Verfügung steht. Als Faustregel gilt, dass das

Nettogehalt

etwa 40 Prozent geringer ist als das

Bruttogehalt

. Besonders hoch sind die

Abzüge

in solchen Monaten, in denen Urlaubs- oder

Weihnachtsgeld

gezahlt wird.


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