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Direktzusage
Mit einer Direktzusage erteilt der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer
eine Zusage auf eine betriebliche Altersvorsorge. Dabei muss der Arbeitgeber diese Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Es erfolgen keine Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensions- oder Unterstützungskassen oder inPensionsfonds
. Der Arbeitgeber muss beim Eintritt des Arbeitnehmers in dieRente
, die Betriebsrente selbst an den dann ehemaligen Mitarbeiter monatlich auszahlen. Die Betriebsrente ist für das Unternehmen in der Ansparphase steuermindernd. Mit der Direktzusage wird die Liquidität erhöht und die Steuerlast der Firma gesenkt.Geregelt sind die Pensionsrückstellungen im Paragraf 6a des Einkommenssteuergesetzes und im Paragraf 249 des Handelgesetzbuches. Um das Risiko der Kapital- und Rentenzahlungen zu mindern, schließen die Unternehmen sogenannte Rückdeckungsversicherungen, eine Art Lebensversicherung, ab. Die Direktzusage muss über die Versorgungsleistung hinaus auch mindestens ein Risiko abdecken, beispielsweise Invalidität oder im Todesfall die Hinterbliebenenversorgung. Es ist dem Unternehmen gesetztlich freigestellt, ob beim Renteneintritt des Mitarbeiters das Kapital in einer Summe ausgezahlt wird oder ob eine monatliche Zahlung erfolgt. In der Praxis ist die monatliche Betriebsrentenzahlung die Regel.
Während der Bezugszeit des ehemaligen Mitarbeiters hat das Unternehmen weitere Pensionsrückstellungen zu bilden. Durch die Auflösung entsprechender Rückstellungen erhöht sich die Steuerlast des Arbeitgebers. Direktzusagen, die von Unternehmen an ihre Mitarbeiter erteilt wurden, müssen über den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz abgesichert werden, sobald der
Arbeitnehmer
unter das Betriebsrentengesetz fällt. Ausgenommen von dieser Sicherung sind geschäftsführende Gesellschafter. EinArbeitnehmer
kann selbständig entscheiden, wieviel er von seinem Geld in eine Direktzusage investieren möchte. Bei dieser Form der Gehaltsumwandlung wird von einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage gesprochen.

