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Durchschnittseinkommen
Das Durchschnittseinkommen ist das
Die Durchschnittseinkommen werden auch für die anderen Einkunftsarten aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft, Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften festgestellt. Das Durchschnittseinkommen der jeweiligen Berufe, Branchen, Altersgruppen ist oft Grundlage für die Vereinbarung von Löhnen und Gehältern. Dies gilt sowohl für Einzelverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch für kollektive Tarifverhandlungen. Deshalb werden Statistiken über Durchschnittseinkommen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erstellt.
Das jährliche Durchschnittseinkommen der Gesamtheit der Rentenversicherungspflichtigen gilt als Index in der gesetzlichen
Einkommen
einer bestimmten Personengruppe in einem festgelegten Zeitraum. Meist wird das Durchschnittseinkommen aus verschiedenen Statistiken abgeleitet. Dies gilt für die verschiedenen Einkunftsarten aus der Steuerstatistik. Hier werden die Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmern aus der Lohnsteuerstatistik entnommen.Die Durchschnittseinkommen werden auch für die anderen Einkunftsarten aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft, Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften festgestellt. Das Durchschnittseinkommen der jeweiligen Berufe, Branchen, Altersgruppen ist oft Grundlage für die Vereinbarung von Löhnen und Gehältern. Dies gilt sowohl für Einzelverhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch für kollektive Tarifverhandlungen. Deshalb werden Statistiken über Durchschnittseinkommen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erstellt.
Das jährliche Durchschnittseinkommen der Gesamtheit der Rentenversicherungspflichtigen gilt als Index in der gesetzlichen
Sozialversicherung
. Hieraus wird die Bezugsgröße abgeleitet. Dabei wird das Durchschnittseinkommen noch differenziert nach Arbeitnehmern Ost und Arbeitnehmern West und abweichend festgelegt. Dieses Durchschnittseinkommen ist Grundlage für viele Ansprüche in derSozialversicherung
. So sind in derKrankenversicherung
dieBeitragsbemessungsgrenze
, dieVersicherungspflichtgrenze
und der Familienhilfeanspruch hiervon abhängig. In der gesetzlichenRentenversicherung
richtet sich die Höhe derRente
nach diesem Durchschnittseinkommen. Dabei entspricht dieses Durchschnittseinkommen aller Versicherten genau einem Rentenpunkt. Das Durchschnittseinkommen ist auch maßgebend für die Ermittlung des aktuellen monatlichen Rentenwertes. Die Höhe des Arbeitslosengeldes II wird ebenso aus dem Durchschnittseinkommen abgeleitet wie die gesetzlichen Unfallrenten von Kindern und Jugendlichen.

