Private Krankenversicherung Lexikon
Ehegattennachversicherung
In den privaten Krankenversicherungen (PKV) haben Neukunden normalerweise eine Wartezeit einzuhalten, in der die Daten und die Risikofaktoren der versicherten Person geprüft werden. Die
Die Frist der
Ehegattennachversicherung
bedeutet, dass beim Ehepartner einer bereits privat versicherten Person die Wartezeit entfällt. Allerdings muss der bereits versicherte Ehepartner mindestens 3 Monate Kunde der privaten Krankenversicherung und dort versichert sein.Die Frist der
Ehegattennachversicherung
für den noch nicht versicherten Ehepartner beträgt 2 Monate nach der Eheschließung. Innerhalb dieser Zeit muss die noch nicht versicherte Person eine gleichartigeEhegattennachversicherung
beantragen, dieKrankenhaustagegeld
und Krankheitskosten abdecken. Obwohl jetzt die Wartezeit entfällt, muss der noch nicht versicherte Ehepartner einer Risikoprüfung unterzogen werden, damit die richtige Einstufung ermittelt werden kann.zurück