Private Krankenversicherung Lexikon

Eigenbedarf Kündigung

Der häufigste Grund für die Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter ist die

Eigenbedarf Kündigung

, die im § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 573c BGB geregelt ist. Die

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muss ordentlich begründet werden, davon ist abhängig, ob sie wirksam ist und der Vermieter diesen Kündigungsgrund nachweisen kann.

Die

Eigenbedarf Kündigung

liegt dann vor, wenn der Vermieter die gesamte Mietwohnung selber oder für eine zum Hausstand gehörende Person benötigt. Der Vermieter kann die

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nur für bestimmte Personen geltend machen, diese sind z.B. Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Nichten/Neffen und er muss die Wohnung wirklich benötigen. Nur der Wunsch in den eigenen 4 Wänden zu wohnen, reicht hier nicht aus. Es müssen vernünftige und nachvollziehbare Gründe genannt werden, warum die

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ausgesprochen wurde. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person die Wohnung benötigt wird und den konkreten Sachverhalt nennen, warum gerade diese Person die Wohnung benötigt.

Der Mieter kann als Reaktion nach § 574 BGB Widerspruch erheben, der bewirkt, dass das Mietverhältnis noch eine Zeit fortgesetzt wird, wenn die Kündigung eine Härte bedeutet, die auch das berechtigte Interesse des Vermieters nicht rechtfertigt. Die

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kann unwirksam sein, falls der Vermieter dem Mieter eine ähnliche und freie Wohnung im selben Haus oder derselben Wohnanlage nicht anbietet.


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