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Einkommenssteuer
Öffentliche Leistungen, die dem Wohl aller Bundesbürger dienen, werden über den öffentlichen Haushalt durch Steuereinnahmen finanziert. Vom Erhalt der Infrastruktur über Bildung und soziale Absicherung bis hin zur inneren und äußeren Sicherheit reicht die Liste der Aufgaben, die durch Steuereinnahmen finanziert werden.
Grundsätzlich wird eine öffentlich-rechtliche Abgabe dann als
2005 betrug der Anteil der Einkommensteuer am Gesamtsteueraufkommen rund 38 % bei einem Eingangssteuersatz von 15% und einem Spitzensteuersatz von 42%. 2006 wurde zusätzlich ein so genannter Tarifbalkon („Reichensteuer“) von 45% für
Auch Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten, aber einen Wohnsitz im Ausland haben sind zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet. Die zunehmenden Ausnahmen und Sonderregelungen im Einkommensteuergesetz haben dazu geführt, dass das Einkommensteuerrecht in den letzten Jahren wegen zunehmender Intransparenz in der Kritik steht. Ein wichtiger Punkt zukünftiger Steuerreformen sollte daher in der Steuervereinfachung bestehen.
Grundsätzlich wird eine öffentlich-rechtliche Abgabe dann als
Steuer
bezeichnet, wenn sie ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung allen Personen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt wird. Neben der Umsatzsteuer ist die Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Unter dem Begriff Einkommensteuer werden dieLohnsteuer
, die Kapitalertragsteuer, die Bauabzugsteuer und die Aufsichtsratsteuer zusammengefasst.2005 betrug der Anteil der Einkommensteuer am Gesamtsteueraufkommen rund 38 % bei einem Eingangssteuersatz von 15% und einem Spitzensteuersatz von 42%. 2006 wurde zusätzlich ein so genannter Tarifbalkon („Reichensteuer“) von 45% für
Einkommen
über 250.000 € festgesetzt. Die Spanne zwischen Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz ermöglicht eine sozial ausgewogene Staffelung der Einkommensteuer. Im internationalen Vergleich liegen sowohl Eingangs- als auch Spitzensteuersatz im Mittelfeld zu vergleichbaren Staaten. Die Einkommensteuer wird auf der Rechtsgrundlage des Einkommensteuergesetzes vom zu versteuerndenEinkommen
aller natürlichen Personen erhoben. Die Bemessungsgrundlage dazu ist das jeweils zu versteuerndeEinkommen
. Dabei ist zu beachten, dass das vorhandene Bruttoeinkommen durch zahlreicheFreibeträge
und Ausgaben deutlich höher liegen kann als das tatsächlich zu versteuerndeEinkommen
.Auch Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten, aber einen Wohnsitz im Ausland haben sind zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet. Die zunehmenden Ausnahmen und Sonderregelungen im Einkommensteuergesetz haben dazu geführt, dass das Einkommensteuerrecht in den letzten Jahren wegen zunehmender Intransparenz in der Kritik steht. Ein wichtiger Punkt zukünftiger Steuerreformen sollte daher in der Steuervereinfachung bestehen.
