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Einkünfte

Oft versuchen

Arbeitnehmer

, die unzufrieden mit der Höhe ihres Einkommens sind, neben ihrem eigentlichen

Arbeitsverhältnis

im Rahmen einer weiteren Tätigkeit zusätzliche Einkünfte zu erzielen. Soweit der Arbeitgeber mit einer Nebentätigkeit einverstanden ist, gibt es keinerlei rechtliche Bedenken hinsichtlich einer zusätzlichen Beschäftigung. Wichtig ist allerdings, bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung jede Art von Einkunft wahrheitsgemäß anzugeben. Werden Einkünfte vor dem

Finanzamt

verschwiegen, kann dies strafrechtlich belangt werden.

Die Bedenken, dass sich Einkünfte, die neben dem eigentlichen

Arbeitsverhältnis

in einer Nebentätigkeit erzielt werden, nicht lohnten, da sie höher versteuert würden, sind in der Praxis in den meisten Fällen unberechtigt. Grundsätzlich werden alle Einnahmen mit dem persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers versteuert, unabhängig davon, aus welcher Tätigkeit sie erzielt worden sind. Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit, beispielsweise Schreiben von Artikeln, Verkaufen von Frisördienstleistungen, Ausführen von Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung oder eine Beratungstätigkeit, kann das steuerpflichtige Gesamteinkommen sogar reduziert werden. Denn Aufwendungen, die zum Erzielen der Einkünfte erforderlich sind, können vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Dazu können z.B. die Büroausstattung, das Handwerkszeug, der Computer oder Telefon- und Online-Kosten gezählt werden. Auch zusätzliche Fahrtkosten können hier geltend gemacht werden.

Einkünfte können auch aus Mieteinnahmen erzielt werden. Auch Zinsen auf angelegte Sparbeträge oder die Dividenden eventueller Aktien sind Einkünfte, die in der

Steuererklärung

erscheinen müssen. Spekulations- und Veräußerungsgewinne fallen ebenfalls unter die Einkünfte des Steuerpflichtigen. Bei Geldgeschenken, die innerhalb der Familie vorgenommen werden, ist der Fiskus großzügiger. Liegen die Beträge aufs Jahr gerechnet unter 10.000 Euro, müssen sie nicht als Einkünfte angegeben werden.





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