Private Krankenversicherung Lexikon

Einmalige Sonderzahlung

Die einmalige Sonderzahlung kommt bei verschiedenen Versicherungen zum Tragen und richtet sich nach Art und Thematik für die beantragte einmalige Sonderzahlung sowie auch nach verschiedenen Fachgebieten. Die einmalige Sonderzahlung der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen bezieht sich meistens nach der

Pflegebedürftigkeit

des Patienten.

Bewilligt wird die einmalige Sonderzahlung meist dann, wenn es darum geht, die Lebensqualität eines Patienten auf Dauer zu verbessern und dafür ein größerer Geldbetrag benötigt wird. Dazu zählen die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln (Treppen- und Badelifter oder Pflegebett), der Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim sowie Umbaumaßnahmen für die Neugestaltung der Wohnung (pflege- und behindertengerecht).

Wie hoch die einmalige Sonderzahlung ausfällt, richtet sich nach den monatlichen Beiträgen, die im Versicherungsvertrag festgelegt wurden. Hier sind dann meistens private Pflegezusatzversicherungen im Einsatz, die die einmalige Sonderzahlung erheblich erhöhen können.


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