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Einstiegsgehalt

Als

Einstiegsgehalt

bezeichnet man das erste

Gehalt

, welches man nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bekommt. Die meisten Arbeitsverträge sehen ein für Jobanfänger eher geringeres

Gehalt

vor, das sich mit dem Verbleib der Jahre in einer Firma proportional steigert. Die Höhe des Einstiegsgehalts ist abhängig von der Firma und der Branche.

Die zeitlichen Abstände der Aufstockung des Gehalts werden in den meisten Fällen von den Firmen vertraglich festgelegt, sodass ein genereller Anspruch auf eine Erhöhung nicht oder nur dann besteht, wenn sie zeitlich zwingend festgelegt wurde. Im Allgemeinen ist ein Anstieg in festen Zeitabschnitten sinnvoll und wird auch in dieser Form praktiziert. Ein jährlicher Anstieg von 100 Euro ist möglich, äquivalent ist aber ein Anstieg um 500 Euro nach Beendigung des 5. Jahres als Angestellter einer Firma ebenso möglich. Das

Einstiegsgehalt

ist somit als Basis zu betrachten.

Es gibt selbstverständlich auch Firmen, die einer konstanten Steigerung des Gehalts ausgehend vom

Einstiegsgehalt

nicht folgen. In diesen Fällen ist das

Einstiegsgehalt

vergleichsmäßig schon sehr hoch angesetzt und wird gegebenenfalls durch sogenannte Boni für besondere Leistungen aufgestockt. Zum Beispiel ein Bonus für abgeschlossene Verträge mit Kunden oder für eine bestimmte Anzahl verkaufter Waren. Dies bezeichnet man auch als Leistungsbonus. Die Höhe des Einstiegsgehaltes ist abhängig von der Firma und der Branche.


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