Private Krankenversicherung Lexikon
Erhöhung Versicherungsschutz
Im Gesundheitswesen bezieht sich die
Wenn also der privat Versicherte die
In der Regel entsteht durch die Prüfung der
Erhöhung Versicherungsschutz
allein auf die vertraglichen Regelungen im Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherungen (PKV), wobei die privaten Krankenversicherungen mit der zu versicherten Person verschiedene Tarife vereinbaren können, bei der die Art und die Höhe derVersicherungsleistungen
genau festgelegt werden.Wenn also der privat Versicherte die
Erhöhung Versicherungsschutz
in Anspruch nehmen möchte, so muss er lediglich einen Tarifwechsel vornehmen, der mittelsAntrag
bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingereicht wird. Nachdem dieErhöhung Versicherungsschutz
durch den Tarifwechsel beantragt wurde, prüft die Versicherung erneut dieVersicherungsbedingungen
.In der Regel entsteht durch die Prüfung der
Versicherungsbedingungen
für dieErhöhung Versicherungsschutz
eine Wartezeit, die unter § 3 MB/KK MB/KT geregelt wird. Meistens ist eine erneuteGesundheitsprüfung
sowie die Prüfung der alten Gesundheitsangaben erforderlich, damit die Wartezeit zu kurz wie möglich bleibt, sollten alle neuen Gesundheitsangaben demAntrag
aufErhöhung Versicherungsschutz
beigefügt werden.zurück