Private Krankenversicherung Lexikon

Erhöhung Versicherungsschutz

Im Gesundheitswesen bezieht sich die

Erhöhung Versicherungsschutz

allein auf die vertraglichen Regelungen im Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherungen (PKV), wobei die privaten Krankenversicherungen mit der zu versicherten Person verschiedene Tarife vereinbaren können, bei der die Art und die Höhe der

Versicherungsleistungen

genau festgelegt werden.

Wenn also der privat Versicherte die

Erhöhung Versicherungsschutz

in Anspruch nehmen möchte, so muss er lediglich einen Tarifwechsel vornehmen, der mittels

Antrag

bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingereicht wird. Nachdem die

Erhöhung Versicherungsschutz

durch den Tarifwechsel beantragt wurde, prüft die Versicherung erneut die

Versicherungsbedingungen

.

In der Regel entsteht durch die Prüfung der

Versicherungsbedingungen

für die

Erhöhung Versicherungsschutz

eine Wartezeit, die unter § 3 MB/KK MB/KT geregelt wird. Meistens ist eine erneute

Gesundheitsprüfung

sowie die Prüfung der alten Gesundheitsangaben erforderlich, damit die Wartezeit zu kurz wie möglich bleibt, sollten alle neuen Gesundheitsangaben dem

Antrag

auf

Erhöhung Versicherungsschutz

beigefügt werden.


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