Private Krankenversicherung Lexikon
Erstattungszusage
Bevor bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden, sollte die
Die
Bereits vor Einweisung in ein Krankenhaus kann der Versicherer die
Erstattungszusage
von der Versicherungsgesellschaft eingeholt werden, besonders wichtig ist dies im Bereich des Zahnersatzes und auch teilweise vor Behandlungsbeginn vorgeschrieben. Besonders bei aufwendigeren Untersuchungen oder bei separat vereinbarten Honoraren mit Ärzten sollte dieErstattungszusage
eingeholt werden.Die
Erstattungszusage
stellt für privat versicherte Personen eine rechtsverbindliche Erklärung dar, wonach und in welcher Höhe die Kosten einer geplanten Behandlung erstattet werden. Dauern Krankenhausaufenthalte länger als eine Woche, kann das Krankenhaus eine angemessene Teilzahlung verlangen. Liegt eineErstattungszusage
vor, können Teilzahlungen nur von der privaten Krankenversicherung (PKV) verlangt werden.Bereits vor Einweisung in ein Krankenhaus kann der Versicherer die
Erstattungszusage
bei seiner Krankenversicherung einholen und dem Krankenhaus vorlegen, das dann alle Krankenhauskosten mit der Versicherungsgesellschaft direkt abrechnet. Nach einer bestimmten Vertragslaufzeit stellen einige private Krankenversicherungen ihren Versicherten anstelle einerErstattungszusage
einen befristeten Krankenhausausweis zur Verfügung. Dadurch ist eine weitere Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung ausgeschlossen.zurück