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Essensgutscheine

Essensgutscheine

(auch Essensschecks genannt) sind eine Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für

Arbeitnehmer

eines Unternehmens. Hierbei kann ein

Arbeitnehmer

in Vollzeitbeschäftigung maximal 15 solcher Schecks pro Monat erwerben. Voraussetzung hierbei ist, dass der

Arbeitnehmer

einen Eigenanteil an diesen Schecks selbst bezahlt. Hierfür erhält er jedoch einen höheren Gegenwert pro Essensscheck. Dieser wird jährlich angepasst und unterliegt somit Schwankungen. Dem

Arbeitnehmer

bleiben jedoch derzeit bis zu 3,10 Euro pro Scheck als steuer- und sozialversicherungsfreie Zugabe des Arbeitgebers. Dies kann in einem Kalenderjahr etwa 547 Euro ausmachen.

Der

Arbeitnehmer

kauft die gewünschte Anzahl an Essensgutscheinen direkt bei seinem Arbeitgeber und erhält hierfür die entsprechende Anzahl an Essensschecks, die er in teilnehmenden Geschäften gegen Lebensmittel eintauschen kann. Ins Leben gerufen wurden Essenschecks für Mitarbeiter von Unternehmen, die über keine Mitarbeiterkantine verfügen. Es wird jedoch angenommen, dass sich ein Mitarbeiter in Vollzeitbeschäftigung über Mittag verpflegen muss. Daher können

Essensgutscheine

als besonderer und freiwilliger Service des Arbeitgebers für den

Arbeitnehmer

gesehen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Essensschecks besteht für den

Arbeitnehmer

nicht.

Einer der weiteren Vorteile der

Essensgutscheine

liegt auf der Hand. Durch die bargeldlose Zahlungsmethode ist das Mitnehmen von Bargeld in der Mittagspause für den Mitarbeiter nicht notwendig. Heutzutage gibt es zahlreiche Akzeptanzstellen von Essensschecks. Diese reichen von den bekannten Lebensmittelkonzernen über Fastfood-Restaurants bis hin zu weiteren Schnellimbissen. Die Gültigkeit eines jeden Schecks beträgt stets ein Jahr. Eingelöst werden dürfen die Essensschecks jedoch nur einzeln und ausschließlich für Lebensmittel.


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