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Essensgutscheine
Essensgutscheine
(auch Essensschecks genannt) sind eine Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs fürArbeitnehmer
eines Unternehmens. Hierbei kann einArbeitnehmer
in Vollzeitbeschäftigung maximal 15 solcher Schecks pro Monat erwerben. Voraussetzung hierbei ist, dass derArbeitnehmer
einen Eigenanteil an diesen Schecks selbst bezahlt. Hierfür erhält er jedoch einen höheren Gegenwert pro Essensscheck. Dieser wird jährlich angepasst und unterliegt somit Schwankungen. DemArbeitnehmer
bleiben jedoch derzeit bis zu 3,10 Euro pro Scheck als steuer- und sozialversicherungsfreie Zugabe des Arbeitgebers. Dies kann in einem Kalenderjahr etwa 547 Euro ausmachen.Der
Arbeitnehmer
kauft die gewünschte Anzahl an Essensgutscheinen direkt bei seinem Arbeitgeber und erhält hierfür die entsprechende Anzahl an Essensschecks, die er in teilnehmenden Geschäften gegen Lebensmittel eintauschen kann. Ins Leben gerufen wurden Essenschecks für Mitarbeiter von Unternehmen, die über keine Mitarbeiterkantine verfügen. Es wird jedoch angenommen, dass sich ein Mitarbeiter in Vollzeitbeschäftigung über Mittag verpflegen muss. Daher könnenEssensgutscheine
als besonderer und freiwilliger Service des Arbeitgebers für denArbeitnehmer
gesehen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Essensschecks besteht für denArbeitnehmer
nicht.Einer der weiteren Vorteile der
Essensgutscheine
liegt auf der Hand. Durch die bargeldlose Zahlungsmethode ist das Mitnehmen von Bargeld in der Mittagspause für den Mitarbeiter nicht notwendig. Heutzutage gibt es zahlreiche Akzeptanzstellen von Essensschecks. Diese reichen von den bekannten Lebensmittelkonzernen über Fastfood-Restaurants bis hin zu weiteren Schnellimbissen. Die Gültigkeit eines jeden Schecks beträgt stets ein Jahr. Eingelöst werden dürfen die Essensschecks jedoch nur einzeln und ausschließlich für Lebensmittel.zurück