Private Krankenversicherung Lexikon

Facharzt

Nur derjenige Arzt darf sich in Deutschland

Facharzt

nennen, der eine mehrjährige Weiterbildung mit der Facharztprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Für deren Weiterbildungsinhalt, Dauer und Anrechnung von Vorzeiten gibt es von den einzelnen Landesärztekammern eine Weiterbildungsordnung. Nur ein

Facharzt

erfüllt die Voraussetzung der Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Facharzt

Arten sind:

Allgemeinmedizin

:

Klinische Fächer:

Klinisch-theroretische Fächer:
Vorklinische Fächer:


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