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Fahrt zur Arbeit
Viele
Wenn Sie jedoch einen weite Fahrt zur
Angerechnet wird jedoch nicht der Hin- und Rückweg zur
Arbeitnehmer
müssen täglich eine weite Fahrt zurArbeit
in Kauf nehmen. Dieser Fahrtweg ist nicht nur mit viel Zeit, sondern auch mit viel Geld verbunden, denn die Preise für Benzin und Diesel steigen seit Anfang des Jahres 2008 unaufhörlich. Da die Fahrt zurArbeit
jedoch notwendig ist, um überhaupt arbeiten zu können, gelten diese Ausgaben alsWerbungskosten
. DieWerbungskosten
können Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung, die jährlich bis zum 30.05. des Folgejahres beimFinanzamt
eingegangen sein muss, geltend machen. JedemArbeitnehmer
stehen hierbei 920 Euro als Pauschbetrag zur Verfügung, die unabhängig der tatsächlichenWerbungskosten
vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Somit verringert sich Ihr zu versteuerndesEinkommen
, wodurch es ggf. zu einer Rückerstattung gezahlterSteuern
kommen kann.Wenn Sie jedoch einen weite Fahrt zur
Arbeit
haben, können Sie die über den Betrag von 920 Euro hinausgehenden Kosten geltend machen. Der Staat bezahlt Ihnen hierbei ab dem 1.sten Kilometer 0,30 Euro. Die Regelung, dass gefahrene Kilometer erst ab dem 21. Kilometer berücksichtigt werden, galt seit dem Jahr 2007. Am 09.12.2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Abschaffung derPendlerpauschale
ab dem 1. Kilometer gegen das Grundgesetz verstoße. Die altePendlerpauschale
(ab 1. km) wurde daher ab 01.01.2009 wieder gültig.Angerechnet wird jedoch nicht der Hin- und Rückweg zur
Arbeit
, sondern nur die einfache Strecke. Der Weg zurArbeit
ist hierbei der Weg, der täglich zurückgelegt werden muss. Sollte sich die Strecke verlängern, etwa weil die Kinder vor derArbeit
noch in den Kindergarten oder die Schule gebracht werden müssen, kann auch der verlängerte Weg angesetzt werden. Grundsätzlich kann jeder Arbeitstag berücksichtigt werden, Urlaubs- und Krankheitstage entfallen jedoch.

