Private Krankenversicherung Lexikon

Fallpauschalen

Bei

Fallpauschalen

handelt es sich um ein spezielles Vergütungssystem im Gesundheitswesen, das auf der pauschalen Vergütung pro Krankheit basiert, wodurch bei

Fallpauschalen

eine Vergütung unabhängig von der Menge und Art der wirklich erbrachten Leistungen erfolgt.

Da Krankenversicherungen meistens Tagessätze für stationär behandelte Patienten zahlten und die Krankenhäuser dadurch wenig Anreiz hatten, die Patienten möglichst kostendeckend und effizient zu behandeln, wurde zum 1. Januar 2004 ein neues

Fallpauschalen

System eingeführt.

Ziele des

Fallpauschalen

Systems sind:
  • eine beitragssatz stabile Ausgabenentwicklung
  • die Transparenz der Leistungen
  • die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei Krankenhäusern
  • die Förderung der Versorgungsqualität

Um die

Fallpauschalen

zu ermitteln, werden die angefallenen Behandlungskosten von ausgewählten

Kliniken

kalkuliert, um danach die Leistungs- und Kostendaten der

Fallpauschalen

auszuwerten. Die sich daraus ermittelten

Fallpauschalen

werden dann generell für die definierte Leistung erbracht, unabhängig davon, ob in der Folge die erbrachten Leistungen teurer oder billiger waren.


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