Private Krankenversicherung Lexikon
Familienversichert
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei familienversichert, wenn diese
- kein regelmäßiges Gesamteinkommen über 350 Euro pro Monat haben,
- nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind,
- nicht von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei sind,
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Inland haben.
Für Kinder, die familienversichert werden sollen, müssen noch bestimmte Altersgrenzen beachtet werden:
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Bei Unterbrechung oder Verzögerung der Ausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht besteht die Versicherung auch über das 25. Lebensjahr hinaus
- bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Jahresarbeitsentgeltgrenze
übersteigt und dessen Gesamteinkommen regelmäßig höher als das des gesetzlich Versicherten ist.zurück