Private Krankenversicherung Lexikon

Familienversichert

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei familienversichert, wenn diese

  • kein regelmäßiges Gesamteinkommen über 350 Euro pro Monat haben,
  • nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind,
  • nicht von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei sind,
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz im Inland haben.

Für Kinder, die familienversichert werden sollen, müssen noch bestimmte Altersgrenzen beachtet werden:

  • ohne Altersgrenze, wenn sie wegen geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie in einer Schul- oder Berufsausbildung sind oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Bei Unterbrechung oder Verzögerung der Ausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht besteht die Versicherung auch über das 25. Lebensjahr hinaus
  • bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Es gibt allerdings Ausnahmen bei Kindern, die nicht familienversichert sind, wenn der Ehepartner des gesetzlich Versicherten in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist und dessen Gesamteinkommen regelmäßig pro Monat 1/12 der

Jahresarbeitsentgeltgrenze

übersteigt und dessen Gesamteinkommen regelmäßig höher als das des gesetzlich Versicherten ist.


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