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Ferienjob
Bereits mit 15 Jahren dürfen sich Schüler und Schülerinnen einen Ferienjob suchen. Allerdings muss dieser zeitlich auf vier Wochen begrenzt sein. Der Gesetzgeber regelt, dass Schüler nicht mehr als insgesamt 20 Tage im Jahr einen Ferienjob ausüben dürfen. Dabei ist die tägliche Arbeitszeit ohne Pausen auf acht Stunden begrenzt, bezeihungsweise dürfen nicht mehr als 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Das ist nicht so, weil man den Jugendlichen nicht gönnt, dass sie mehr
Viele Arbeitgeber bieten gerade in den Sommerferien für Schüler
Die konkreten Bestimmungen für
Geld verdienen
, sondern zu ihrem eigenen Schutz. Der Ferienjob kann an einem Stück oder in verschiedenen Etappen ausgeübt werden.Viele Arbeitgeber bieten gerade in den Sommerferien für Schüler
Ferienjobs
an, die diese Angebote gerne nutzen, um sich zum Taschengeld etwas dazu zu verdienen und sich dann extra Wünsche erfüllen können. Die Jugendlichen dürfen ihren Ferienjob nur in der Zeit von 6.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends ausüben. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhepause liegen. Das Arbeiten im Ferienjob ist an Sonnabenden, an Sonntagen und Feiertagen nicht gestattet. Aufgrund dieser restriktiven Richtlinien ist der Einsatz von Schülern nicht überall möglich.Die konkreten Bestimmungen für
Ferienjobs
sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgehalten, an diese muss sich jeder Arbeitgeber, derFerienjobs
vergibt, halten. Bei Verstößen muss der Arbeitgeber mit empfindlichen Strafen rechnen. BeiFerienjobs
müssen die Schüler keine Beiträge für die Renten-, die Kranken- und dieArbeitslosenversicherung
entrichten. Für die Zeit der Tätigkeit muss der Arbeitgeber eine Unfallversicherung für die Aushilfe abschließen. In allen größeren Städten gibt es über das Internet eine Reihe von Angeboten zuFerienjobs
zu finden.

