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Ferienjob

Bereits mit 15 Jahren dürfen sich Schüler und Schülerinnen einen

Ferienjob

suchen. Allerdings muss dieser zeitlich auf vier Wochen begrenzt sein. Der Gesetzgeber regelt, dass Schüler nicht mehr als insgesamt 20 Tage im Jahr einen

Ferienjob

ausüben dürfen. Dabei ist die tägliche Arbeitszeit ohne Pausen auf acht Stunden begrenzt, beziehungsweise dürfen nicht mehr als 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Das ist nicht so, weil man den Jugendlichen nicht gönnt, dass sie mehr

Geld verdienen

, sondern zu ihrem eigenen Schutz. Der

Ferienjob

kann an einem Stück oder in verschiedenen Etappen ausgeübt werden.

Viele Arbeitgeber bieten gerade in den Sommerferien für Schüler

Ferienjobs

an, die diese Angebote gerne nutzen, um sich zum Taschengeld etwas dazu zu verdienen und sich dann Extrawünsche erfüllen zu können. Die Jugendlichen dürfen ihren

Ferienjob

nur in der Zeit von 6.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends ausüben. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhepause liegen. Das Arbeiten im

Ferienjob

ist an Samstagen, an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. Aufgrund dieser restriktiven Richtlinien ist der Einsatz von Schülern nicht überall möglich.

Die konkreten Bestimmungen für

Ferienjobs

sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgehalten, an diese muss sich jeder Arbeitgeber, der

Ferienjobs

vergibt, halten. Bei Verstößen muss der Arbeitgeber mit empfindlichen Strafen rechnen. Bei

Ferienjobs

müssen die Schüler keine Beiträge für die Renten-, die Kranken- und die

Arbeitslosenversicherung

entrichten. Für die Zeit der Tätigkeit muss der Arbeitgeber eine Unfallversicherung für die Aushilfe abschließen. In allen größeren Städten gibt es über das Internet eine Reihe von Angeboten zu

Ferienjobs

zu finden.


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