Private Krankenversicherung Lexikon

Freie Krankenhauswahl

Ein Mitglied der privaten Krankenversicherung (PKV) hat durchaus einige

Vorteile

gegenüber Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darunter zählt auch die freie

Krankenhauswahl

im Falle eines Unfalls oder bei einer medizinisch notwendigen Behandlung. In Abstimmung mit dem behandelnden Arzt kann der Patient seine persönlichen Wünsche und Vorstellungen über das Krankenhaus in die Entscheidung einfließen lassen, er muss sich nicht mit dem gerade diensthabenden Arzt zufrieden geben und hat auch die Möglichkeit, über die Art der Unterbringung im frei gewählten Krankenhaus mitzubestimmen.

Gesetzlich Versicherte haben bei der Wahl des Krankenhauses nur einen begrenzten Entscheidungsfreiraum. Zwar können auch diese Patienten eine freie

Krankenhauswahl

treffen, aber meist werden ihnen dann Mehrkosten auferlegt, die dem

Privatpatienten

erspart bleiben. Außerdem entfallen sämtliche

Zuzahlungen

im Krankenhaus, ganz egal, welche Wahl der

Privatpatient

getroffen hat.

In der privaten Krankenversicherung hat man zu jeder Zeit eine freie

Krankenhauswahl

, ausgenommen sind sogenannte gemischte Krankenanstalten, die zum Beispiel Kuren und sonstige Extrabehandlungen anbieten sowie Sanatorien beinhalten. Natürlich hat der

Privatpatient

auch hier wieder einige

Vorteile

und Privilegien gegenüber gesetzlich Versicherten, dennoch muss hier vorab eine Genehmigung der privaten Krankenkasse eingeholt werden, die über die Höhe der zu erstattenden Kosten Auskunft gibt. Private Krankenkassen bezahlen in der Regel medizinisch notwendige Kuraufenthalte nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, jedoch kann nicht vorab direkt die Wahl auf solch eine gemischte Krankenanstalt gefällt werden.

Privat Versicherte haben gewisse

Vorteile

gegenüber gesetzlich Versicherten. Nicht nur eine freie

Krankenhauswahl

, sondern auch individuelle Wünsche über Verpflegung, Unterkunft und behandelnden Arzt werden berücksichtigt, während Patienten in der gesetzlichen Krankenkasse oftmals Krankenhäusern und Ärzten nur zugewiesen werden.


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