Private Krankenversicherung Lexikon
Freie Krankenhauswahl
Ein Mitglied der privaten Krankenversicherung (PKV) hat durchaus einige
Gesetzlich Versicherte haben bei der Wahl des Krankenhauses nur einen begrenzten Entscheidungsfreiraum. Zwar können auch diese Patienten eine freie
In der privaten Krankenversicherung hat man zu jeder Zeit eine freie
Privat Versicherte haben gewisse
Vorteile
gegenüber Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darunter zählt auch die freieKrankenhauswahl
im Falle eines Unfalls oder bei einer medizinisch notwendigen Behandlung. In Abstimmung mit dem behandelnden Arzt kann der Patient seine persönlichen Wünsche und Vorstellungen über das Krankenhaus in die Entscheidung einfließen lassen, er muss sich nicht mit dem gerade diensthabenden Arzt zufrieden geben und hat auch die Möglichkeit, über die Art der Unterbringung im frei gewählten Krankenhaus mitzubestimmen.Gesetzlich Versicherte haben bei der Wahl des Krankenhauses nur einen begrenzten Entscheidungsfreiraum. Zwar können auch diese Patienten eine freie
Krankenhauswahl
treffen, aber meist werden ihnen dann Mehrkosten auferlegt, die demPrivatpatienten
erspart bleiben. Außerdem entfallen sämtlicheZuzahlungen
im Krankenhaus, ganz egal, welche Wahl derPrivatpatient
getroffen hat.In der privaten Krankenversicherung hat man zu jeder Zeit eine freie
Krankenhauswahl
, ausgenommen sind sogenannte gemischte Krankenanstalten, die zum Beispiel Kuren und sonstige Extrabehandlungen anbieten sowie Sanatorien beinhalten. Natürlich hat derPrivatpatient
auch hier wieder einigeVorteile
und Privilegien gegenüber gesetzlich Versicherten, dennoch muss hier vorab eine Genehmigung der privaten Krankenkasse eingeholt werden, die über die Höhe der zu erstattenden Kosten Auskunft gibt. Private Krankenkassen bezahlen in der Regel medizinisch notwendige Kuraufenthalte nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, jedoch kann nicht vorab direkt die Wahl auf solch eine gemischte Krankenanstalt gefällt werden.Privat Versicherte haben gewisse
Vorteile
gegenüber gesetzlich Versicherten. Nicht nur eine freieKrankenhauswahl
, sondern auch individuelle Wünsche über Verpflegung, Unterkunft und behandelnden Arzt werden berücksichtigt, während Patienten in der gesetzlichen Krankenkasse oftmals Krankenhäusern und Ärzten nur zugewiesen werden.zurück