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Fünftelregelung

Die

Fünftelregelung

ist eine Möglichkeit für den

Arbeitnehmer

, im Zusammenhang mit der Zahlung einer

Abfindung

für den Verlust des Arbeitsplatzes so viel Geld wie möglich zu behalten. Denn bei jeder

Abfindung

greift das

Finanzamt

ordentlich zu, denn diese muss versteuert werden.

Mithilfe der

Fünftelregelung

ist es möglich, einen steuerfreien Bonus zu bekommen.

Abfindungen

gehören zu den außerordentlichen Einkünften, der Arbeitgeber ist bereits bei der Auszahlung der

Abfindung

verpflichtet, die darauf anfallenden

Steuern

einzubehalten. Bei der

Fünftelregelung

rechnet der Arbeitgeber so, als würde der

Arbeitnehmer

über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils ein Fünftel der

Abfindung

erhalten. Dadurch erhalten die

Arbeitnehmer

einen steuerlichen Vorteil, der durch die Zahlung der

Abfindung

zu einer Abschwächung des Progressionseffekts führt.

Gerade für

Arbeitnehmer

, die ohne die

Abfindung

nur ein

Einkommen

beziehen, das steuerlich gering belastet ist, kann die

Abfindung

zu überhöhten Steuerlasten führen. Dann wird die

Fünftelregelung

zum Steuervorteil. Für Arbeiter und Angestellte, die ohnehin ein hohes

Gehalt

bezogen haben, bringt die

Fünftelregelung

hingegen keinen Vorteil, weil sie auch so dem sogenannten Spitzensteuersatz unterliegen. Das trifft schon zu, wenn das zu versteuernde

Einkommen

bei einem alleinstehenden

Arbeitnehmer

mehr als 66.761 Euro im Jahr beträgt. Die

Fünftelregelung

darf nur angewendet werden, wenn die

Abfindung

komplett in einem Steuerjahr zur Auszahlung kommt und der

Arbeitnehmer

mit der Zahlung der

Abfindung

mehr verdient, als er verdienen würde, wenn das

Arbeitsverhältnis

fortgesetzt werden würde. Im Steuerrecht wird das ‘Zusammenballung von Einkünften’ genannt.


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