Nettolohn.de Lexikon

Gehaltstarifvertrag

Ein

Lohn

- und Gehaltsvertrag ist eine Art des Tarifvertrags, die im deutschen

Arbeitsrecht

festgeschrieben ist. In diesem Vertrag wird die Höhe der

Löhne

und

Gehälter

in einem festgelegten Geltungsbereich geregelt. Während eine Überschreitung dieser Mindestlöhne praktisch durchaus möglich ist, darf den Arbeitnehmern jedoch keinesfalls weniger

Gehalt

gezahlt werden.

Bei einem

Lohn

- und

Gehaltstarifvertrag

handelt es sich um eine Abmachung zwischen den Arbeitgebern oder Zusammenschlüssen unter ihnen, auf der einen Seite und den Gewerkschaften andererseits. Letztere vertreten dabei regelmäßig die Seite der

Arbeitnehmer

. Dabei gilt der ausgehandelte Vertrag anschließend nur für die in einer Arbeitnehmervertretung organisierten Mitglieder. Dennoch können die ausgehandelten Ergebnisse auch auf die nicht organisierten

Arbeitnehmer

Anwendung finden.

Während in einem

Manteltarifvertrag

sämtliche allgemeinen Details für das

Arbeitsverhältnis

der in einer Gewerkschaft organisierten Mitglieder festgeschrieben sind, enthält ein

Lohn

- und

Gehaltstarifvertrag

die konkrete Höhe der

Bezahlung

. Neben dem

Lohn

sind darin auch alle Fragen der Eingruppierung der Mitarbeiter geregelt. Hat der

Manteltarifvertrag

eher langfristigen Charakter, sind die Bestimmungen des Gehaltstarifvertrags auf einen wesentlich kürzeren Zeitraum angelegt. Dieser beträgt häufig nur ein Jahr.

Im

Lohn

- und

Gehaltstarifvertrag

erfolgt mit den Festlegungen über die Eingruppierung zudem die Differenzierung der unterschiedlichen Tätigkeiten nach der Höhe des dafür zu zahlenden Entgelts aller

Arbeitnehmer

in verschiedenen Unternehmen. Ziel dieser Arbeitsbewertung ist eine möglichst gerechte Entlohnung aller Angestellten. Dazu werden hierzulande zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung gebracht, die summarische oder die analytische Arbeitsbewertung. An der Umsetzung der Eingruppierung ist der

Betriebsrat

beteiligt.


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