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Gehaltstarifvertrag
Ein
Bei einem
Während in einem
Im
Lohn
- und Gehaltsvertrag ist eine Art des Tarifvertrags, die im deutschenArbeitsrecht
festgeschrieben ist. In diesem Vertrag wird die Höhe derLöhne
undGehälter
in einem festgelegten Geltungsbereich geregelt. Während eine Überschreitung dieser Mindestlöhne praktisch durchaus möglich ist, darf den Arbeitnehmern jedoch keinesfalls wenigerGehalt
gezahlt werden.Bei einem
Lohn
- undGehaltstarifvertrag
handelt es sich um eine Abmachung zwischen den Arbeitgebern oder Zusammenschlüssen unter ihnen, auf der einen Seite und den Gewerkschaften andererseits. Letztere vertreten dabei regelmäßig die Seite derArbeitnehmer
. Dabei gilt der ausgehandelte Vertrag anschließend nur für die in einer Arbeitnehmervertretung organisierten Mitglieder. Dennoch können die ausgehandelten Ergebnisse auch auf die nicht organisiertenArbeitnehmer
Anwendung finden.Während in einem
Manteltarifvertrag
sämtliche allgemeinen Details für dasArbeitsverhältnis
der in einer Gewerkschaft organisierten Mitglieder festgeschrieben sind, enthält einLohn
- undGehaltstarifvertrag
die konkrete Höhe derBezahlung
. Neben demLohn
sind darin auch alle Fragen der Eingruppierung der Mitarbeiter geregelt. Hat derManteltarifvertrag
eher langfristigen Charakter, sind die Bestimmungen des Gehaltstarifvertrags auf einen wesentlich kürzeren Zeitraum angelegt. Dieser beträgt häufig nur ein Jahr.Im
Lohn
- undGehaltstarifvertrag
erfolgt mit den Festlegungen über die Eingruppierung zudem die Differenzierung der unterschiedlichen Tätigkeiten nach der Höhe des dafür zu zahlenden Entgelts allerArbeitnehmer
in verschiedenen Unternehmen. Ziel dieser Arbeitsbewertung ist eine möglichst gerechte Entlohnung aller Angestellten. Dazu werden hierzulande zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung gebracht, die summarische oder die analytische Arbeitsbewertung. An der Umsetzung der Eingruppierung ist derBetriebsrat
beteiligt.zurück